Das ist passiert: Ein Mann aus dem Zürcher Unterland erhielt im Februar mehrere Arztrechnungen, die ihn stutzig machten. Absender war jeweils Swisscom Health. Die Dienstleisterin übernimmt unter anderem die Administration für Arztpraxen und Spitäler. Die Rechnungen enthielten keine Zahlungsfrist aber den Hinweis, bei Zahlungsverzug werde eine Gebühr von 10 Franken erhoben. Vergeblich meldete sich der Mann beim Kundendienst von Swisscom Health. Erst als sich «Espresso» einschaltet, erhält er eine Antwort.
Das sagt die Swisscom: Das Unternehmen teilt auf Anfrage mit, es handle sich um einen Fehler. Dieser sei bei der Umstellung auf ein neues System Anfang Jahr passiert. Dadurch sei die Zahlungsfirst auf den von Swisscom Health ausgestellten Arztrechnungen nicht abgebildet worden. Der Fehler sei inzwischen korrigiert. Wie viele Rechnungen ohne Zahlungsfrist verschickt wurden, will die Swisscom nicht explizit sagen. Das Unternehmen sagt nur so viel: Fünf Prozent der Rechnungen seien betroffen gewesen, und auch das seien viele.
Das sagt die SRF-Rechtsexpertin: «In der Schweiz ist eine Zahlungsfrist gesetzlich nicht vorgeschrieben», sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Es gelte: Wenn auf einer Rechnung nichts vermerkt sei, müsse man die Rechnung beim Erhalt bezahlen. «Steht auf einer Rechnung jedoch eine Zahlungsfrist, dann läuft diese ab dann, wenn man die Rechnung erhält». Manche Firmen definierten die Zahlungsfrist noch genauer, etwa mit dem Hinweis: Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.