Zum Inhalt springen

Lange IV-Verfahren Wenn die IV-Rente zur Schuldenfalle wird

Rückwirkend ausbezahlte IV-Renten können zu hohen Steuerrechnungen führen – mit fatalen Folgen für Betroffene.

Darum geht es: Eine IV-Rente soll dafür sorgen, dass wir weiterhin über die Runden kommen, wenn wir beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Es gibt jedoch Fälle, da wird die IV-Rente buchstäblich zur Hypothek. Wenn sich nämlich das IV-Verfahren über mehrere Jahre hinzieht, sind Betroffene bis zum definitiven Entscheid häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Wird die IV-Rente dann rückwirkend gesprochen, erfolgt das in einer einmaligen, sehr hohen Nachzahlung. Diese muss – anders als die Sozialhilfe – versteuert werden.

Weshalb ist das ein Problem? Von einer solchen IV-Nachzahlung sehen Betroffene oft nichts oder nur einen Bruchteil davon: Denn das Geld geht meist direkt ans Sozialamt zur Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfe. Heisst also: Auf dem Papier haben die Betroffenen im entsprechenden Jahr ein hohes Einkommen (IV-Rente), das versteuert werden muss. Tatsächlich fehlt aber das Geld zur Bezahlung der entsprechend hohen Steuerrechnung.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Wie geht es Betroffenen in dieser Situation? Wie belastend eine solche Steuerrechnung sein kann, schildert eine Frau aus dem Kanton Zürich im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Die Situation zermürbe sie. Sie sitzt auf einer Steuerrechnung von rund 6000 Franken: «Ich weiss nicht, wie ich das je bezahlen soll.» Andreas Hediger von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) fasst es so zusammen: «Für die Betroffenen ist das eine grosse Ungerechtigkeit, ein Ohnmachtsgefühl: Sie haben unverschuldet Schulden und können sich nicht dagegen wehren. Das ist belastend.»

Hier finden Betroffene Hilfe

Gäbe es Alternativen? Ja, sagen Fachpersonen. So wäre beispielsweise denkbar, dass bei der IV-Nachzahlung jener Betrag steuerfrei ist, der an das Sozialamt überwiesen wird. Eine andere Möglichkeit wäre, dass bei der Nachzahlung auch gleich der Betrag für das Steueramt abgezogen wird. Die Stiftung Pro Mente Sana will sich politisch für solche Lösungen einsetzen.

Radio SRF 1, Espresso, 6.06.25, 8:10 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel