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Mietrecht unter der Lupe Wohnungsbewerbung: Verwaltung droht mit 150 Franken «Busse»

Gewisse Immobilien-Verwaltungen setzen auf eine unfaire Praxis: Wer einen Mietvertrag erhalte und absage, müsse eine Gebühr bezahlen. Dies aber ist unzulässig.

Wer in Städten wie Zürich, Bern oder Genf eine Wohnung sucht, braucht Geduld: Die Mieten sind hoch, günstiger Wohnraum ist knapp. Viele bewerben sich deshalb auf mehrere Unterkünfte gleichzeitig, um ihre Chancen zu erhöhen.

Doch Verwaltungen wie Adimmo setzen auf eine unfaire Praxis. Sie drohen auf dem Online-Bewerbungsformular mit Gebühren: Es koste 150 Franken, wenn ein Interessent einen Mietvertrag nicht unterzeichne, den die Verwaltung ausgearbeitet habe. Nur wer diese Klausel anklickt, kann bei Adimmo sein Dossier einreichen.

Das Bewerbungsformular
Legende: Wer die Bestimmungen nicht akzeptiert, kann sich auf diese Wohnung von Adimmo nicht bewerben. SRF / Luca Fuchs

Eine junge Studentin ärgert sich über die Gebühren: «Die Vermieterinnen und Vermieter sitzen im angespannten Wohnungsmarkt sowieso am längeren Hebel.» Durch diese Zahlungsklausel würden sie zusätzlichen Druck auf die Bewerberinnen und Bewerber ausüben.

Gebühren sind unzulässig

Auch der Mieterinnen- und Mietverband spart nicht mit Kritik. Der Jurist Fabian Gloor sagt: «Es ist eine Frechheit. Die Verwaltungen versuchen schon im Bewerbungsprozess, den Mieterinnen und Mietern das Geld aus der Tasche ziehen.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Laut Mieterverband sind solche Umtriebsentschädigungen häufig standardmässig auf Bewerbungsformularen zu finden. Meist diene dies jedoch nur zur Abschreckung: «Solche Gebühren zu verrechnen, ist nämlich nicht zulässig», sagt Gloor. Die meisten Verwaltungen wüssten das auch.

Wer sich für eine Wohnung bewerbe, zeige nur sein Interesse. «Wie der Mietvertrag aussieht, weiss die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt noch nicht.» Deshalb sei keine Gebühr fällig, wenn die Person den Vertrag nicht unterschreibe – selbst wenn sie diesen Kosten auf dem Bewerbungsformular zugestimmt habe. Dies bestätige ein Urteil des Obergerichts Thurgau.

Adimmo geht über die Bücher

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» konfrontiert Adimmo mit der rechtlichen Lage. Die Verwaltung schreibt, sie überdenke ihr Vorgehen und passe es vermutlich an.

Adimmo entscheide jeweils im Einzelfall, ob sie jemandem die Umtriebsentschädigungen verrechne oder nicht. Der Mietvertrag sei mit einem «enormen bürokratischen Aufwand» verbunden. Sage jemand für eine Wohnung ausdrücklich zu, unterschreibe den Vertrag aber nicht, prüfe Adimmo in Ausnahmefällen, ob die Gebühren verrechnet würden. Meist sei man jedoch kulant.

Keine Gebühren im konkreten Fall

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Eine junge Studentin hat SRF auf das Anmeldeformular von Adimmo aufmerksam gemacht. Ihre Schwester hat sich für die Wohnung beworben und eine Zusage erhalten. Sie hat sich jedoch für eine andere Wohnung entschieden. Die «Strafgebühr» wurde ihr aber nicht verrechnet.

Adimmo schreibt dazu sinngemäss, die Bewerberin habe nicht aus böser Absicht gehandelt. Deshalb hätten sie ihr keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Gebühren würden nur in schwerwiegenden Fällen angewandt.

Auch andere Verwaltungen wie Privera drohen auf dem Anmeldeformular mit solchen Gebühren. Die Immobilienfirma schreibt SRF ebenfalls, sie verrechne diese jedoch nur in Einzelfällen: Beispielsweise, wenn sie wegen eines Bewerbers ausserordentlich viel Aufwand hätten.

Der Tipp: Trotzdem bewerben

Die Gebühren können auf den ersten Blick abschrecken. Der Mieterverband rät, sich davon nicht beirren zu lassen: «Mieterinnen und Mieter sollen sich trotzdem bewerben», sagt Jurist Fabian Gloor. Falls die Verwaltung doch eine Umtriebsentschädigung fordere, sollen sie diese nicht bezahlen. Und darauf hinweisen, dass die Gebühren unzulässig seien.

Was tun bei einer Betreibung?

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Wenn eine Verwaltung an den Gebühren festhält und Sie betreibt, können Sie sich mit einem Rechtsvorschlag wehren. Dieser blockiert das Betreibungsverfahren. Will die Verwaltung die Gebühren durchsetzen, muss sie vor Gericht ziehen. Hier würde sie aber abblitzen, sagt der Mieterinnen- und Mieterverband.

Radio SRF 1, Espresso, 29.08.2025, 08:10 Uhr

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