Das ist passiert: Betrüger missbrauchen die Debitkarte eines Bielers. 56 Abbuchungen – fast immer mit einem Betrag von 44.90 Franken, insgesamt rund 2600 Franken. Das Sicherheitssystem der Alternativen Bank Schweiz ABS, bei der der Mann sein Konto hat, schlägt keinen Alarm. Da der Kunde die Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat, ist die Bank verpflichtet, ihm den ganzen Schaden zu zahlen. Sie übernimmt jedoch nur 35 Abbuchungen. Das sind rund 1500 Franken. Dem Bieler teilt sie mit, er müsse die Cyberversicherung einschalten. Eine solche ist ihm jedoch nicht bekannt. Er meldet den Fall dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Das sagt die ABS zur Cyberversicherung: Seit letztem Juni hätten alle Kundinnen und Kunden der Bank, die eine Debit Mastercard der ABS besitzen, automatisch auch eine Cyberversicherung, erklärt die Bank gegenüber «Espresso». Diese übernimmt einen Schaden bis zu 3000 Franken. Dem Kunden habe man 35 Abbuchungen bereits bezahlt, den Rest könne er von der Versicherung zurückfordern.
Das sagt die Cyberversicherung: Die Cyberversicherung der ABS läuft über die Europäische Reiseversicherung ERV. Diese schreibt «Espresso»: «Jeder Fall wird individuell und anhand der geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen geprüft und bearbeitet.» Im Falle des Bielers reagiert die ERV unkompliziert und schnell und zahlt dem Bankkunden die restlichen 21 betrügerischen Abbuchungen zurück – rund 1100 Franken.
Transaktionen, die in kurzen Abständen und mit den genannten Beträgen getätigt werden, stellen nicht unbedingt einen Betrugsfall dar.
Das sagt die ABS zum Sicherheitssystem: Es gebe klare Prozesse, um Betrugsfälle zu identifizieren. Im Hintergrund würden verschiedene Faktoren geprüft, so die ABS gegenüber «Espresso». Unter anderem Verhaltensmuster von Kundinnen und Kunden, Nutzungshistorie der Karte oder zeitliche und geografische Aspekte. «Transaktionen, die in kurzen Abständen und mit den genannten Beträgen getätigt werden, stellen nicht unbedingt einen Betrugsfall dar. Vergleichbare Transaktionsabfolgen könnten bei anderen Anwendungsfällen auftreten, wie beispielsweise beim Gaming.»
Was es mit den 35 Transaktionen auf sich hat: Da es sich bei dem Betrug um eine Debit Mastercard handelt, wendet sich «Espresso» an Mastercard. Sinngemäss erklärt Mastercard, die Anzahl von 35 Transaktionen gehe auf ein Vergütungssystem zwischen Kundenbank und Händlerbank zurück. Bei einem Betrugsfall kann die Kundenbank von der Händlerbank, die das ergaunerte Geld entgegengenommen hat, einen Teil des Geldes zurückverlangen. Dabei kann die Kundenbank nur maximal 35 betrügerische Abbuchungen zurückverlangen. «Ohne diese Grenze könnten Issuer (Kartenherausgeber) theoretisch jede betrügerische Transaktion durchwinken, in dem Wissen, dass sie diese an die Acquirer (Händlerbank) weiterbelasten können», so Mastercard.
Deshalb zahlte die ABS nur 35 Transaktionen zurück: Wenn klar sei, dass der Kunde seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe, werde ihm der Betrug vollumfänglich ersetzt. Die 35 betrügerischen Transaktionen konnte die ABS von der Händlerbank zurückfordern und zahlte sie dem Bieler sofort zurück. Den Rest musste er von der Cyberversicherung zurückfordern. Diese zahlt bei Betrug jeweils einen Maximalbetrag von 3000 Franken. Wäre der Betrugsbetrag höher ausgefallen, hätte die ABS den Rest wieder übernommen, so die ABS gegenüber «Espresso». Dass die ABS so vorgeht, ist ungewöhnlich. Auch hätte sie den Kunden von Anfang an richtig informieren müssen.