Ein Autolenker aus dem Kanton Thurgau bestellt beim bekannten Onlineshop Galaxus Ersatzglühbirnen für sein gut siebenjähriges Auto. Statt den klassischen Halogen-Lämpchen wie bislang soll es diesmal das hellere und sparsamere LED-Licht sein. Bei Neuwagen sind LED und Laserlicht Standard.
Es geht im Wesentlichen darum, dass Lichtfarbe, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel eingehalten werden.
Doch den Mann beschleicht ein ungutes Gefühl und sein Bruder, der Polizist ist, bestätigt ihm: Diese Leuchtmittel sind für Schweizer Strassen nicht zugelassen. Er hätte unter Umständen eine Anzeige und eine Strafe riskiert, wenn er damit herumgefahren wäre. Zudem muss der Fahrzeuglenker das Licht umrüsten und im Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung antraben, wenn er erwischt wird.
Es gibt international gültige Vorschriften fürs Licht am Auto. «Es geht im Wesentlichen darum, dass Lichtfarbe, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel eingehalten werden», heisst es zum Beispiel bei der Kantonspolizei Zürich auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Zielt ein Scheinwerfer in die falsche Richtung, kann er entgegenkommende Fahrzeuglenker blenden – ein Unfallrisiko.
Über 100 Artikel vorübergehend offline
Der Galaxus-Kunde wundert sich: «Ich habe bei Galaxus nachgefragt, warum sie überhaupt solche Leuchtmittel verkaufen, die nicht zugelassen sind.» Der Onlineshop entschuldigt sich beim Kunden. Es sei ungenügend deklariert gewesen, dass die betreffenden Leuchtmittel nur für den Offroad-Bereich zugelassen seien. Der Kunde kann die Ware darauf kostenlos zurückschicken und erhält auch sein Geld zurück.
Wir haben alle LED-Autolichter für den Aussenbereich des Autos vorübergehend offline genommen.
Tatsächlich habe der Kunde mit seiner Intervention etwas ins Rollen gebracht, sagt Galaxus-Mediensprecherin Seraina Cadonau auf Anfrage: «Wir haben alle LED-Autolichter für den Aussenbereich des Autos vorübergehend offline genommen – das sind über 100 Artikel.»
Man wolle bei all diesen Artikeln jetzt prüfen, ob die Produkteinformationen ausreichend seien oder ob allenfalls – wie im vorliegenden Fall – Verbesserungen nötig sind.
TCS rät: Nur typengleiches Licht verwenden
Um Ärger zu vermeiden beim Ersatz von Scheinwerferlicht, empfiehlt TCS-Experte Reto Blättler: «Es ist wichtig, dass man ein typengleiches Lämpchen montiert, das für das betreffende Auto auch zugelassen ist.» Also: Halogen- und Xenon-Lampen besser nicht durch LED-Leuchtmittel ersetzen.
Das sei oft auch technisch problematisch, so Blättler: «Es kann passieren, dass man danach andere blendet, weil der Scheinwerfer nach dem Wechsel zu hoch zündet.» Die modernen LED-Scheinwerfer seien in der Höhe verstellbar und würden sich etwa bei Bodenwellen automatisch korrekt ausrichten. Bei den Halogen- oder Xenon-Fassungen sei das in der Regel nicht der Fall. Zudem könne sich ein falsches Leuchtmittel je nach Fassung auch erhitzen und der Scheinwerfer könnte kaputtgehen.
Sich informieren vor dem Bestellen
Blättler rät deshalb auch davon ab, im Internet nach Ersatzteilen zu suchen und irgendetwas ins Auto zu basteln. Das Angebot sei riesig, aber die Produkte-Infos oft ungenügend. Vorabklärungen, zum Beispiel beim Markenvertreter oder bei der nächsten Garage, seien zwingend nötig.
Bei neuen Autos sei der Ersatz einzelner Glühbirnen gar nicht mehr möglich, sagt Blättler: «Das sind komplette LED-Leuchtmittel-Einheiten. Deren Ersatz ist entsprechend aufwändiger und man überlässt ihn wohl besser einem Fachmann.»