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Abgewiesen beim Kauf auf Rechnung
Aus Espresso vom 29.11.2022. Bild: Imago Images Panthermedia
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Onlineshopping «Sippenhaft» beim Kauf auf Rechnung

Onlineshop-Betreiber überprüfen das Zahlungsverhalten ihrer Kundschaft zum Schutz vor Betrügern: Für Betroffene mühsam.

Mit sogenannten Bonitätsprüfungen wollen sich Onlineshops und andere Unternehmen vor Betrügern schützen. Sie lassen von spezialisierten Firmen prüfen, ob die Angaben der Kunden stimmen und ob sie zahlungsfähig sind. Kunden, die diese Prüfung nicht bestehen, werden vom Bestellvorgang ausgeschlossen oder müssen im Voraus bezahlen.

Einer Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» wurde vom Finanzdienstleister Powerpay kürzlich mehrfach mitgeteilt, für sie gelte die Option «Kauf auf Rechnung» nicht. Sie dürfe stattdessen aber gerne im Voraus mit Kreditkarte bezahlen. Die Kundin fühlte sich zu Unrecht diffamiert und wollte diese Blossstellung nicht auf sich sitzen lassen.

«Diskreditiert und ausgeliefert»

Die Berufsbeiständin sagt im Gespräch mit «Espresso», sie habe sich als minderwertige Kundin gefühlt. «Und auch bei wiederholter Nachfrage nach den Gründen habe ich keine befriedigende Antwort bekommen.» Sie vermutete, dass die Ablehnung mit vergangenen Straftaten ihres Sohnes zusammenhängt. Dieser hatte sich vor Jahren mit fremden Identitäten im Internet bereichert.

Es kann doch nicht sein, dass ich dafür mein Leben lang in Sippenhaft genommen werde.
Autor: Betroffene Mutter

Sie hatte damals selber ihren eigenen Sohn angezeigt. Die Straftaten sind juristisch erledigt, der Sohn lebt nicht im selben Haushalt wie die Mutter. «Es kann doch nicht sein, dass ich dafür mein Leben lang in Sippenhaft genommen werde», findet sie.

Aus Opfer wurde Täterin

Die Ostschweizer Firma Powerpay gehört unterdessen zur deutschen Riverty-Group, welche für Internetfirmen Kundendaten sammelt und Bonitätsprüfungen durchführt. Ein Auskunftsgesuch in Baden-Baden bestätigte schliesslich den Verdacht der Mutter. In ihrer Akte fanden sich nicht nur ihre erfolglosen Bestellversuche, sondern auch die in ihrem Namen ausgeführten Delikte ihres Sohnes.

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«So haben wir den Grund für die Sperrung gefunden», erklärt Riverty Mediensprecher Dario Artico. Es hätte ihnen niemand gemeldet, dass die entsprechenden Vorgänge nicht von der Kundin selbst getätigt worden und unterdessen juristisch auch abgeschlossen seien.  

Wer sich zu Unrecht von einem Onlineshop ausgeschlossen fühlt, kann sich gemäss Datenschutzgesetz mit einer sogenannten Selbstauskunft wehren und so abfragen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Allerdings besteht aus Sicherheitsgründen kein Anrecht auf alle Details.

Espresso, 29.11.22, 08:13 Uhr

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