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Ratlose Kunden Nach über 30 Jahren von der CS rausgeworfen – ohne Begründung

Die Betroffenen vermuten einen Zusammenhang mit der Übernahme durch die UBS. Die Bank dementiert.

Das Problem: Ein älteres Ehepaar aus dem Kanton Zürich erhält Ende Juli 2025 dicke Post von seiner Bank, der Credit Suisse. Diese teilt ihr mit, man kündige die Bankbeziehung per Ende August. Einen konkreten Grund, weshalb sie das Privatkonto schliessen will, nennt die CS nicht. «Das kam aus heiterem Himmel. Wir waren perplex», erzählt die Kundin im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Und dies nach weit über 30 Jahren Kundentreue.

Erfolgloses Nachhaken und ein Verdacht: Auch eine Nachfrage beim CS-Kundendienst bringt das Paar nicht weiter. Unterdessen hat es bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet. Ein bitterer Nachgeschmack und ein Verdacht bleiben: «Offenbar sind wir als Kleinkunden nicht interessant für die UBS.» Nach der Bankenübernahme ist zurzeit die Überführung der CS-Kundinnen und -Kunden zur UBS in vollem Gang.

Das sagt die Bank zum Fall: «Zu allfälligen Kundenbeziehungen äussern wir uns nicht», heisst es bei der UBS-Medienstelle auf Nachfrage von SRF. Aber grundsätzlich halte man sich an die bankenregulatorischen Vorschriften und Richtlinien. Man könne davon ausgehen, dass eine Kundenbeziehung nicht willkürlich beendet werde. Und: Solche Kündigungen hätten nichts mit der Übernahme durch die UBS zu tun.

Was könnte zu einer Kündigung führen? Zum Beispiel, wenn eine Bank verlangt, Geldüberweisungen ins Ausland oder Bankverbindungen in Übersee offenzulegen. Stichwort: Geldwäsche. Gibt jemand auf Verlangen der Bank nicht fristgerecht Auskunft, könnte das einer der Gründe sein, weshalb die Bank die Kundenbeziehung auflöst. Das betroffene Ehepaar beteuert, es habe der CS stets alle verlangten Informationen gegeben.

Das sagt der Bankenombudsmann: Auch Andreas Barfuss äussert sich nur allgemein. Grundsätzlich könne eine Bank eine Kundenbeziehung jederzeit beenden. «Bankbeziehungen unterliegen schwerpunktmässig dem Auftragsrecht», erklärt der Ombudsmann. Er verweist auf Artikel 404 im Obligationenrecht, wonach sowohl die Auftraggeberin als auch der Auftragnehmer jederzeit kündigen können. Eine Begründung sei nicht nötig. Das Bundesgericht stütze dies durch mehrere Urteile. Barfuss sagt aber auch, er könne verstehen, dass sich langjährige Kunden vor den Kopf gestossen fühlen.

Wo steht die Übernahme der CS-Kundinnen und -Kunden? Ein Drittel der Kundenkonten sei inzwischen von der CS in die UBS überführt worden, teilt die UBS mit. Das Feedback sei bislang sehr positiv ausgefallen. Bis Ende März 2026 soll die Aktion abgeschlossen sein.

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Wie läuft die Überführung ab? Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden gestaffelt per Brief über den Wechsel und die weiteren Schritte informiert. Der grösste Teil der Überführung laufe automatisch ab, heisst es. Einzig das E-Banking muss neu eingerichtet und aktiviert werden.

Was kostet eine Kündigung? Wer nicht zur UBS wechseln und sein Konto saldieren möchte, kann dies laut UBS kostenlos tun. Je nach Betrag, den man abzieht, kommt allerdings die sogenannte Rückzugslimite ins Spiel. Ab einem bestimmten Kontostand fallen Gebühren an. Das ist bei Banken generell so üblich.  Bei der UBS liegt die Rückzugslimite bei Sparkonten bei 50'000 Franken pro Jahr. Das heisst, wer in einem Zug höhere Geldbeträge von der UBS/CS zu einer anderen Bank verschieben will, bezahlt Gebühren.

Espresso, 3.9.25, 8:10 Uhr

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