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Regeln für Fluchtwege Was bei Notausgängen erlaubt ist – und was nicht

Einen gesicherten Ausgang darf man nur im Notfall öffnen. Was gilt noch bei Fluchtwegen und worauf müssen Sie achten?

Seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana achtet wohl der eine oder die andere im Alltag vermehrt auf den Brandschutz. Im Büro, im Warenhaus, im Konzertsaal, Club oder Kino. Wo ist der Fluchtweg, wo sind die Notausgänge und: Könnte man diese zur Beruhigung auch mal probeweise öffnen?

Auf Beschriftung achten

Ob sich das testen lässt, hängt davon ab, wie der Notausgang beschildert und gesichert ist. In manchen Kinos oder anderen Veranstaltungslokalen lassen sich die als Notausgang vorgesehenen Türen ohne Probleme öffnen. Oft dienen sie auch als normaler Publikumsausgang.

Sei die Tür hingegen beschriftet, beispielsweise mit «Nur im Notfall benutzen», so ergebe sich daraus ein Verbot der Hausherrschaft für Dritte, den Raum dahinter ohne Not zu betreten. Das schreibt die Vereinigung der kantonalen Gebäudeversicherungen (VKG) auf Anfrage von SRF und: «Ein Verstoss hiergegen könnte, wenn der Notausgang nicht direkt ins Freie führt, als Hausfriedensbruch gewertet werden.» Es drohe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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Mit ähnlich gravierenden Konsequenzen muss rechnen, wer ohne Not, einfach mal versuchsweise einen alarmgesicherten Notausgang öffnet und damit unter Umständen einen Einsatz der Feuerwehr auslöst. «Dies ist als falscher Alarm strafbar», schreibt die VKG.

Beim Öffnen ertönt ein Alarm, das Sicherheitsteam rückt aus

Alarmgesicherte Ausgänge sollten aber in der Regel unübersehbar entsprechend markiert sein – und vor allem sollten sie sich im Notfall leicht öffnen lassen. In den Radio- und Fernsehstudios von SRF in Zürich gibt es diverse solche gesicherte Notausgänge.

In der Umgebung der Sendestudios mit Publikumsplätzen – zum Beispiel Sportpanorama, Arena oder Happy Day – oder in der sogenannten «Live Stage», der Konzertbühne auf dem Gelände. «Notausgang freihalten», ist hier auf einer der Türen zu lesen. Sie lässt sich mit einer sogenannten «Pushbar» öffnen, einer Stange zum Drücken. Diese ist leuchtend rot und mit «Achtung, alarmgesichert» beschriftet.

Alarmgesicherte Tür mit Warnhinweis und Vogelaufkleber.
Legende: Alarmgesicherter Notausgang in den Radio- und Fernsehstudios in Zürich: Nur im Notfall öffnen. SRF

Der vor Ort verantwortliche Sicherheitschef Marcel Scherrer zeigt, wie's funktioniert: Unter der Stange ist ein grünes Kästchen abgebracht. Wird die Stange nach unten gedrückt, ertönt der Alarm. «Dies ist ein stufenweiser Alarm: Das Piepsen wird mit der Zeit immer lauter.» Und mit dem Öffnen einer solchen Türe werde auch die Sicherheitszentrale am SRF-Standort Leutschenbach alarmiert. Diese sei rund um die Uhr besetzt, so Scherrer.

Auch er rät unbedingt davon ab, die Funktionstüchtigkeit solcher Notausgänge einfach mal probeweise zu testen. «Das kann teuer werden.» Denn es sei oft mit einigem Aufwand verbunden, gesicherte Ausgänge wieder funktionstüchtig zu machen.

Leuchten die Notausgang-Tafeln? Ist der Weg frei?

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Gesicherte Notausgänge ohne Not zu öffnen, ist keine gute Idee. Aber es schadet sicher nicht, im Konzertsaal, Kino, Hotel oder Einkaufszentrum mal den Fluchtweg mit kritischen Augen zu prüfen. Worauf können Sie achten?

«Leuchten die Fluchtwegtafeln oder nicht?», sagt SRF-Sicherheitschef Marcel Scherrer. Sind Pläne angebracht, über welche Treppenhäuser man am schnellsten aus dem Gebäude gelangt? Und ganz wichtig: «Eine Fluchtwegtür muss immer frei begehbar sein. Sie darf nicht verstellt sein. Und man muss sie jederzeit öffnen können.»

Bei Gebäuden oder Räumen mit Publikum sollte sich die Türe überdies immer nach aussen öffnen lassen. Stellt man Fehler oder Probleme fest: «Unbedingt melden», empfiehlt Scherrer. Vor Ort oder auch bei den zuständigen Behörden, falls nach der Kritik nichts passiert.

Der SRF-Sicherheitschef versichert aber, ein Test sei gar nicht nötig. Gäste und Mitarbeitende in den Leutschenbach-Räumen könnten darauf vertrauen, dass bei den Notausgängen alles in Ordnung sei. In der Schweiz gelten strenge Regeln für Flucht- und Rettungswege aus öffentlichen Gebäuden.

«Auch hier bei SRF wurde alles von der Gebäudeversicherung abgenommen und von der Feuerversicherung bewilligt», sagt Marcel Scherrer. Zudem würden unter anderem Ausgänge und Alarm regelmässig getestet.

Espresso, 13.2.26, 8.10 Uhr

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