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Rekurse bei Fahrzeugprüfung Kann man sich gegen einen MFK-Entscheid wehren?

Wenn das Auto nicht durch die Motorfahrzeugkontrolle kommt, kann man sich dagegen wehren. Aber lohnt sich das?

Alle paar Jahre steht für Autobesitzer die obligatorische Motorfahrzeugkontrolle (MFK) an. Im besten Fall besteht das Auto die Prüfung problemlos. Manchmal heisst es jedoch: Leider nein! Das Fahrzeug muss zur Nachkontrolle – es wurden Mängel festgestellt, die behoben werden müssen. Kann man sich gegen einen solchen MFK-Entscheid wehren, wenn man nicht einverstanden ist? Und lohnt sich das überhaupt?

Anfechtbare Verfügung verlangen

Eine Nachfrage bei Strassenverkehrsämtern in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen ergab: Es ist tatsächlich möglich. Wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann man eine anfechtbare Verfügung verlangen. Je nach Kanton wird dies als rekursfähige Verfügung oder beschwerdefähiger Entscheid bezeichnet.

Mit dieser Verfügung kann man die MFK-Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist anfechten. Die Frist variiert je nach Kanton zwischen 30 Tagen oder weniger und ist auf der Verfügung vermerkt. Auch die zuständige Stelle für den Rekurs unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und ist ebenfalls in der Verfügung angegeben.

Rekurse kommen sehr selten vor

In einigen Kantonen, wie zum Beispiel Basel oder Bern, gibt es die Möglichkeit, zunächst mit dem Vorgesetzten des Verkehrsexperten zu sprechen, bevor man einen formellen Rekurs einlegt. Rekurse gegen MFK-Entscheidungen sind jedoch äusserst selten. In den meisten angefragten Kantonen gab es in den letzten Jahren kaum oder gar keine Fälle.

Entweder ein Auto erfüllt die Bedingungen oder eben nicht.
Autor: Anita Hug Anwältin u.a. für Verkehrsrecht

In den Kantonen St. Gallen und Zürich gibt es durchschnittlich weniger als einen Rekurs pro Jahr. Im Kanton Luzern gab es in den letzten fünf Jahren einen, im Kanton Thurgau gibt es alle paar Jahre einen einzelnen Rekurs. Und bei über einer Million durchgeführten Fahrzeugprüfungen in den beiden Basel gab es in den vergangenen zehn Jahren kein einziges Beschwerdeverfahren.

Ein Rekurs ist teuer und lohnt sich kaum

Lohnt sich ein Rekurs überhaupt? Die Anwältin Anita Hug, die sich unter anderem auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, rät davon ab. Es gehe bei der Prüfung um die Erfüllung technischer Vorschriften, bei denen die Behörden kaum Ermessensspielraum hätten. «Entweder ein Auto erfüllt die Bedingungen oder eben nicht.»

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Wer trotzdem einen Rekurs einlegen möchte, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Je nach Kanton können diese zwischen 1000 und 2000 Franken betragen, die man im Voraus zahlen muss. «Ansonsten tritt die Rekursbehörde gar nicht auf die Beschwerde ein», sagt Anwältin Anita Hug.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich ein Rekurs gegen einen MFK-Entscheid in den seltensten Fällen lohnt, da es um klare technische Vorschriften geht. Falls man dennoch mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, empfiehlt es sich, zunächst zu prüfen, ob man seinen Einwand direkt vor Ort vorbringen kann.

Radio SRF 1, Espresso, 1.12.2025, 8:10 Uhr

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