Tardoc und ambulante Pauschale
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Arzt-Tarife: Fehler im System führen zu horrenden Rechnungen
«Es sind hunderte Tarife, die man anpassen muss», sagt die oberste Ärztin, Yvonne Gilli. Sie fordert den Bundesrat auf, schnell zu handeln. Dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» liegen horrende Patientenrechnungen vor.
Autor:
Martina Schnyder
08.05.2026, 08:33
Darum geht es: Auf den 1. Januar 2026 hat der Bundesrat zwei neue Tarifsysteme für ambulante Behandlungen in Praxen und Spitälern genehmigt, die Ärzteschaft und Spitäler ausgearbeitet haben. Im Tardoc sind grösstenteils Behandlungen in Arztpraxen geregelt. Mit den ambulanten Pauschalen werden vor allem ambulante Leistungen in Spitälern abgegolten. Nur: Bei den ambulanten Pauschalen sind noch hunderte Fehler im System. Und das führt zu massiven Mehrkosten für Patienten, aber auch für die Krankenkassen.
Haarsträubende Rechnungen: Mehrere Patientinnen haben dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» aktuelle Rechnungen geschickt. Für Leistungen, welche sie schon in den letzten Jahren beansprucht hatten. Zum Beispiel geht es um die Entfernung einer Schraube nach einer Hallux-Operation. Rechnungsbetrag 2025: knapp 400 Franken. Derselbe ambulante Eingriff 2026: über 2500 Franken. Zu diesem Fall sagt Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztevereinigung FMH: «Bereits vor der Einführung des neuen Tarifs haben wir diesen bemängelt und eine Korrektur verlangt.»
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In einem weiteren Fall geht es um eine ambulante Operation wegen eines blockierten Fingergelenks. Der Eingriff kostete in der Vergangenheit etwas mehr als tausend Franken. Abgerechnet über die ambulante Pauschale sind es nun mehr als 3000 Franken. Auch hier handelt es sich laut Gilli um eine «Fehltarifierung» bei den ambulanten Pauschalen.
Auch bei der SPO mehren sich die Fälle
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Bei der Patientenorganisation SPO heisst es auf Anfrage, dass Rechnungen im Zusammenhang mit dem neuen Tarifsystem «ein grosses Thema» seien. Einige Klienten beklagten, dass die Rechnungen höher ausfallen würden als sonst. Zudem sei es für Patienten mit dem neuen Tarifsystem noch schwerer, die Rechnung nachzuvollziehen als vorher.
Magen-Darm-Spiegelung nicht mehr in einem Termin: Die Folgen der Systemfehler sind nicht nur finanzieller Natur. Ein Patient muss sich alle sechs Monate einer Magen- und Darmspiegelung unterziehen. Bisher erfolgten beide Eingriffe mit einer einzigen Sedierung. Mit Einführung des Tardoc ist der Mann nun für zwei Termine aufgeboten worden: einmal für die Magenspiegelung, einmal für die Darmspiegelung. Der Mann erhält im Spital die Auskunft, dass die kombinierte Untersuchung nicht mehr kostendeckend abgegolten sei: «Einfach nur Frust», sagt er zu SRF. FMH-Präsidentin Gilli erklärt, der Tarif für die Magenspiegelung sei zu tief eingestuft und müsse schnellstmöglich korrigiert werden.
Es sind viele hundert Tarife, welche angepasst werden müssen.
Hunderte falsche Tarife bei den ambulanten Pauschalen: Laut FMH-Präsidentin Gilli sind es bei den ambulanten Pauschalen nicht nur ein paar wenige Fehler: «Wir führen eine Liste. Es sind viele hundert Tarife, welche angepasst werden müssen.» Krankenversicherer und Leistungserbringer seien daran, diese Liste zu ergänzen und die Fälle der zuständigen Organisation der Tarifpartner OAAT AG zu melden. Genehmigen muss die Änderungen das Bundesamt für Gesundheit respektive der Gesamtbundesrat. Und das passiert bloss ein Mal pro Jahr. Bis dahin bezahlen Patientinnen und ihre Krankenkassen viele unkorrekte Tarife, in vielen Fällen ein Vielfaches des eigentlichen Tarifs. Die FMH fordert deshalb, dass die Tarife mehrmals pro Jahr angepasst werden, um die vielen Fehler rasch zu korrigieren.
Ausführliche Stellungnahme des BAG
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Das BAG erhält regelmässig Anfragen und Hinweise von Bürgern, Leistungserbringern und Medien zum neuen ambulanten Tarifsystem. Einige weisen insbesondere auf die Gefahr hin, dass die medizinische Praxis zum Zwecke der finanziellen Optimierung angepasst werden könnte. Das BAG nimmt diese Hinweise ernst und verfolgt die Situation aufmerksam.
Das BAG hat die Tarifpartner und die OAAT AG (Tariforganisation der Leistungserbringer und Versicherer, Anm. d. Red.) umgehend auf die gemeldeten Praktiken angesprochen und sie an ihre Verantwortlichkeiten erinnert. Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen auf die notwendigen Behandlungen zu beschränken. Die Krankenversicherer sind für die Kontrolle der Rechnungen zuständig und können die Übernahme unangemessener Leistungen verweigern. Darüber hinaus empfiehlt das BAG den Patientinnen und Patienten, ihrem Krankenversicherer ungewöhnliche Fälle zu melden.
Dass sich der Tarif einer Behandlung mit dem neuen System verändert, bedeutet nicht automatisch, dass die Bewertung falsch ist. Der bisherige Tarmed-Tarif gilt als veraltet, weshalb sich Anpassungen aufgedrängt haben. Allerdings weist Tardoc noch Lücken auf, die behoben werden müssen. Dies beispielsweise bei den ambulanten Pauschalen. Im Rahmen der Tarifautonomie obliegt es den Tarifpartnern – einschliesslich der FMH –, falsch bewertete oder falsch tarifierte Leistungen OAAT AG zu melden und die notwendigen Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Das BAG informiert die Tarifpartner und die OAAT AG zudem regelmässig über die eingegangenen Meldungen.
Die Tarifpartner können am besten beurteilen, in welcher Kadenz Tarifanpassungen sinnvoll sind. Nach der Genehmigung des neuen Systems durch den Bundesrat Ende April 2025 wurden daher bereits am 5. November 2025 mehrere als dringend erachtete Anpassungen genehmigt. Im gegenseitigen Einvernehmen der Tarifpartner basiert das System zudem auf jährlichen Anpassungen, die auf den tatsächlichen Kosten- und Leistungsdaten beruhen. Somit können die medizinischen Entwicklungen rasch berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat gefordert, dass dieser Rhythmus eingehalten wird und eine rasche Überprüfung der ambulanten Pauschalen erfolgt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Homogenität und der Kosten. Für 2027 sind bereits umfangreiche Überarbeitungen angekündigt.
Das sagt das Bundesamt für Gesundheit: Gegenüber SRF schreibt das BAG, man erhalte von Bürgern, aber auch von Leistungserbringern regelmässig Meldungen und nehme diese ernst. Alle Beteiligten hätten sich im Rahmen der Einführung darauf geeinigt, einmal jährlich allfällige Anpassungen vorzunehmen. Für 2027 seien bereits umfangreiche Überarbeitungen angekündigt.
Espresso, 08.05.2028, 08:10 Uhr