Den Hund oder die Katze zu Hause hüten lassen oder mit in die Ferien im Ausland nehmen? Wer sich fürs Mitnehmen entscheidet, sollte die tierrechtlichen Vorschriften kennen. Die Juristin der Stiftung «Tier im Recht» erläutert sie und gibt Tipps.
Michelle Richner
Juristin, Stiftung Tier im Recht
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Michelle Richner ist Juristin bei der Stiftung «Tier im Recht» und klärt auf über Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern mit einem Herz für Tiere. 2014 hat sie ihre Dissertation zum Thema «Heimtierhaltung aus tierschutzstrafrechtlicher Sicht» publiziert.
SRF: Welche rechtlichen Vorschriften gelten für alle Länder, wenn ich mit meinem Hund ins Ausland reise?
Michelle Richner: Das Tier muss gechipt sein, es braucht einen Heimtierpass und muss gegen Tollwut geimpft sein.
Je nach Reiseland gelten zusätzliche Regeln für die Einreise mit Tieren. Wo kann ich diese nachschauen?
Auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dort kann man eingeben, mit welchem Tier man wohin reisen will. So findet man ziemlich schnell heraus, was im Reiseland zu beachten ist.
Tipps und Infos des BLV für Reisen mit Tieren
Kann man auch auf der Botschaft oder beim Konsulat des Reiselands nachfragen?
Ja. Das empfiehlt das BLV oft zusätzlich zu den Infos auf seiner Seite.
Was gilt, wenn ich nicht mit dem Auto oder im ÖV über die Grenze gehe, sondern mit Hund oder Katze im Flugzeug reise?
Viele Airlines haben eigene Regelungen. Meistens ist es so, dass ein bis zu acht Kilo schwerer Hund in einer Transportbox in der Kabine reisen darf. Alle grösseren Tiere müssen in den Frachtraum. Seit Neustem erlauben einzelne Fluggesellschaften auch grössere Tiere in der Kabine. Allerdings muss man dann für den Hund einen Platz buchen.
Das gilt, wenn ich mein Haustier fremdbetreuen lasse
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Wer darf mein Tier hüten und füttern?
- Grundsätzlich darf man sein Haustier von jeder Person füttern oder hüten lassen – Freunden, Nachbarn, Familie. Wichtig ist, die Person entsprechend zu instruieren.
- Das Tierwohl steht aber immer an erster Stelle, sagt die Stiftung Tier im Recht (TIR). Das heisst, dass das Tier angemessen ernährt, gepflegt, betreut und notfalls auch tierärztlich versorgt wird.
Welche Vorkehrungen sollte man für Notfälle treffen?
- Die Betreuungsperson sollte die Kontaktangaben weiterer potenzieller Tierbetreuer haben sowie den Kontakt zum Tierarzt oder zur Tierärztin.
- Sie sollte wissen, welche Medikamente das Tier benötigt oder welche sie allenfalls geben könnte.
- Für den schlimmsten Fall sollte die Person darüber informiert sein, was zu tun ist, wenn das Tier sterben sollte.
Wie haftet eine Privatperson, die mein Haustier als Freundschaftsdienst hütet?
- Gemäss TIR sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht kleiner als bei einem professionellen Tier-Sitter.
- Liegt allerdings ein erhebliches Verschulden vor, kann dies zu einer Schadenersatzpflicht führen. Beispielsweise, wenn die Person vergisst, die Tiere zu füttern. Oder wenn sie das Fenster offen lässt und der Wellensittich entfliegt.
Welche Anforderungen muss eine professionelle Tierbetreuung erfüllen?
- Ab fünf betreuten Tieren muss eine professionelle Betreuerin über eine sogenannte fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) verfügen.
- Sind es mehr als 19 Tiere, benötigt die Person eine Tierpflegerausbildung. Zudem ist die Betreuung an eine entsprechende kantonale Bewilligung gekoppelt.
Was sollte ich abklären, bevor ich mein Haustier zur Betreuung in professionelle Hände gebe?
- Ob die erwähnten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
- Ob die Person oder die Tierpension allenfalls weitere Voraussetzungen an ein Tier stellt (gewisse Impfungen).
- Am besten nimmt man einen Augenschein vor Ort, um herauszufinden, wie seriös das Ganze ist.
- Professionelle Betreuungsplätze so früh wie möglich buchen. Gerade in den Sommerferien sind sie extrem schnell ausgebucht.
Wie steht es um die Haftung bei einer professionellen Tierbetreuung?
- Mit einem professionellen Tier-Sitter oder einer Tierpension schliesst man einen Vertrag gegen Bezahlung ab. Dadurch entsteht eine höhere Sorgfaltspflicht.
- «Man darf erwarten, dass es dem Tier dort von A bis Z gut geht», sagt Michelle Richner von TIR. «Wenn dem nicht so ist, entsteht schnell einmal ein Anspruch auf Schadenersatz.»
Gibt es eine Obergrenze, wie lange man Tiere fremdbetreuen lassen soll?
Es kommt auf die Tierart an:
- Bei Katzen empfiehlt TIR maximal zwei Wochen, wobei es für Wohnungskatzen dann mehr Betreuungszeit braucht.
- Kleintiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen kann man gut auch mal bis zu zwei Monate lang fremdbetreut lassen.
- Bei Hunden ist die maximale Dauer abhängig vom Charakter des Tieres.
Wie sieht es bei einer Schiffsreise aus, beispielsweise einer Überfahrt mit der Fähre auf eine Ferieninsel?
Viele Fähren verlangen ein sogenanntes Gesundheitsattest. Darin muss der Tierarzt vorgängig erklären, dass das Tier reisetauglich ist.
Infos der Stiftung «Tier im Recht» zum Reisen mit Tieren
Bisher haben wir vom Grenzübertritt geredet. Manchmal gibt es weitere tierrechtliche Bestimmungen im Reiseland selbst. Können Sie Beispiele dafür geben?
Einige Länder verbieten die Einfuhr gewisser Hunderassen oder knüpfen diese an Bewilligungen. Es gibt manchmal auch Verbote – Orte, wo die Tiere nicht hindürfen. Da sollte man sich vorgängig informieren. In Italien kann Hunden im ganzen öffentlichen Raum ein Maulkorb vorgeschrieben werden, man muss daher einen dabei haben. Wichtig ist, das Tragen des Maulkorbs vorher mit dem Tier zu üben, für den Fall, dass es verlangt wird.
Abgesehen vom Rechtlichen: Was sollte ich mir vor einer Auslandsreise mit meinem Hund oder meiner Katze überlegen?
Es ist sinnvoll, eine Reiseapotheke dabei zu haben. Am besten stellt man sie mit dem Tierarzt zusammen. Man kann auch abklären, ob es am Ferienort einen Tierarzt gibt. Je nach Reiseland benötigt das Tier zusätzliche Impfungen. Im Mittelmeerraum gibt es Tierkrankheiten wie die Leishmaniose – eine übertragbare Infektionskrankheit. Da würde ich mit dem Tierarzt über die Prophylaxe sprechen.
Wann die Wiedereinreise in die Schweiz schwierig werden kann
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Irgendwann sind die Ferien vorbei und man reist zurück in die Schweiz. Frau Richner, in der Regel ist das kein Problem. Wann könnte es eines geben?
Bei kupierten Hunden – mit gestutzten Ohren oder gestutztem Schwanz – ist die Einfuhr gemäss Schweizer Tierschutzrecht eigentlich verboten. Daher muss ein Veterinär im Heimtierpass festhalten, dass der Hund schon in der Schweiz gelebt hat. Sonst riskiert man, dass das Tier an der Grenze beschlagnahmt wird.
Inwiefern kann es auch wegen der Tollwutimpfung Probleme geben?
Wenn man in ein Tollwut-Risikoland reist, sollte man die Wirkung der Impfung vorgängig vom Tierarzt testen lassen. Das heisst, ob das Tier genügend Antikörper hat. Sonst muss das Tier allenfalls bei der Wiedereinreise in Quarantäne. Dafür muss in der Regel der Tierhalter aufkommen, was teuer und häufig auch sehr belastend ist.
Viele Kinder mögen lange Reisen nicht. Ist das auch bei Haustieren eine Überlegung wert?
Ja. Bevor man mit dem Tier in die Ferien geht, sollte man sich fragen: «Bedeutet die Reise oder zu Hause zu bleiben für das Tier den grösseren Stress?»
«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert
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Wir haben vor allem von Hund und Katze gesprochen, weil diese wohl am häufigsten mit in die Ferien genommen werden. Zum Schluss noch ein Wort zu Auslandsreisen mit exotischen Tieren oder einem Kleintier. Was ist zu beachten?
Hier sollte man sich umso mehr vorgängig über Gesetze und Vorschriften informieren. Exotische Tiere stehen häufig unter Artenschutz. Dann gelten noch kompliziertere Vorschriften für die Ein- und Ausreise.
Das Gespräch führte Oliver Fueter
Radio SRF 1, Espresso, 2.7.2026, 8:10 Uhr
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