Wer als Mieterin oder Mieter ein Haustier halten möchte, sollte sich zuvor gut informieren. Es gilt einerseits, das Mietrecht zu beachten. Andererseits muss bei der Haltung von Hund, Katze oder Exoten auch das Tierschutzgesetz eingehalten werden. Eine Spezialistin für Tierrecht erklärt die wichtigsten Vorschriften.
SRF: Kann ein Vermieter mir verbieten, Haustiere zu halten?
Michelle Richner: Grundsätzlich ja. Allerdings gilt dieses Verbot nicht für Kleintiere, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster, Aquarien, etc.
Ein Vermieter kann sehr viel vorschreiben, was Tiere betrifft.
Wenn der Vermieter Tiere verbietet, muss es zwingend im Mietvertrag erwähnt sein?
Das ist so, das muss zwingend im Mietvertrag stehen, sonst kann man davon ausgehen, dass Tiere erlaubt sind. Ich würde es aber nicht überstrapazieren und mir auf einen Schlag vier Katzen und drei Hunde in die Wohnung holen. Es gilt in jedem Fall dem Frieden zu liebe, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Kann eine Vermieterin plötzlich ihre Meinung ändern und beschliessen, dass ab sofort keine Tiere mehr erlaubt sind?
Das kann sie nicht. Ausser es ist etwas Gravierendes passiert. Dass zum Beispiel der Hund eines Mieters andere Bewohner gebissen hat. Oder es stellt sich heraus, dass eine Mieterin eine Katzenzucht betreibt.
Wenn im Mietvertrag ein Haustierverbot steht und sich Mieter nicht daran halten, dann ist das ein Kündigungsgrund.
Ein Vermieter ist grundsätzlich frei in der Ausgestaltung des Mietvertrags in Bezug auf Tiere. So kann er auch die Anzahl Hunde oder Katzen in einer Liegenschaft beschränken?
Ein Vermieter kann sehr viel vorschreiben, was Tiere betrifft. Beispielsweise sollte eine Mieterin oder ein Mieter nicht davon ausgehen, dass sie oder er einen Hund haben darf, nur weil der Nachbar im 3. Stock einen Hund besitzt. Häufig ist das nämlich nicht der Fall.
Kann mir ein Vermieter wegen der Haustierhaltung kündigen?
Wenn im Mietvertrag ein Haustierverbot geschrieben steht und sich Mieter nicht daran halten, dann ist das ein Kündigungsgrund.
Für alle Schäden haften Mieterinnen und Mieter.
Ebenfalls ein Kündigungsgrund ist es, wenn Mieter viel zu viele Katzen halten und die Situation eskaliert. Wir reden dann davon, dass die Wohnung nicht sachgemäss genutzt wird.
Bei Schäden haften Mieterinnen und Mieter?
Ganz klar. Ob die Katze die Tapete zerkratzt oder der Hund in den Türrahmen beisst, für alle diese Schäden haften Mieterinnen und Mieter.
Nehmen wir an, es gilt ein Haustierverbot in einer Liegenschaft. Darf ich als Mieterin Hunde zu Besuch haben?
Das ist zulässig. Selbst wenn ein Hund einmal mehrere Tage bleibt, das darf ein Vermieter nicht verbieten.
Katzen, die nie ins Freie gehen dürfen, sogenannte Wohnungskatzen: Ist diese Haltung artgerecht?
Hier müssen wir unterscheiden: Ist es gesetzeswidrig oder artgerecht im Sinne von tierschutzkonform. Gesetzeswidrig ist es nicht. Denn laut Tierschutzgesetz ist es erlaubt, Katzen ausschliesslich drinnen zu halten. Damit eine solche Haltung dann aber artgerecht, also tierschutzkonform ist, brauchen diese Katzen genug Beschäftigung und Sozialkontakte. Am besten mit einem zweiten Büsi.
Katzen mit Freigang brauchen häufig eine Katzenleiter oder ein Katzentörli. Wann darf ich diese als Mieter installieren?
Das ist nur möglich mit der Zustimmung des Vermieters. Und weil solche baulichen Massnahmen häufig auch mit Kosten verbunden sind, lohnt es sich, die Zustimmung sogar in einem Zusatzvertrag mit dem Vermieter zu regeln.
Das Gespräch führte Martina Schnyder.