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Umstrittene Gültigkeitsdauer Ski-Gutschein-Frust vor der Wintersaison

Eine Skivermietung nimmt zwei 100-Franken-Gutscheine nicht mehr an. Sie seien abgelaufen. Tatsächlich?

Mit 9000 Superpunkten bestellt ein Coop-Kunde im Jahr 2017 bei der Firma Swissrent zwei Gutscheine über je 100 Franken, um dort Skis zu mieten. Doch die Gesundheit macht ihm einen Strich durch die Rechnung: Wegen eines Herzinfarktes muss er sich lange schonen und kann nicht auf die Piste. Es folgen die Covid-Jahre, und so kommt es, dass der Mann die Gutscheine erst im Winter (2023/24) einlösen kann.

Kafkaeskes Hin und Her

Als der Coop-Kunde die entsprechenden Codes online bei Swissrent eingibt, geht nichts. Swissrent gibt ihm Bescheid, die Gutscheine seien abgelaufen. Solche Gutscheine seien höchstens fünf Jahre gültig. Swissrent verweist den Mann an Coop. Dort ist man anderer Ansicht: Diese Gutscheine seien noch gültig bis zum Jahr 2027. Man habe das mit Swissrent geklärt und die verantwortliche Firma an ihre Verpflichtungen erinnert. Für Coop sei der Fall nun abgeschlossen, der Kunde müsse sich wieder mit Swissrent in Verbindung setzen. Dort blockt man erneut ab.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Ein kafkaeskes Hin und Her, der Kunde fühlt sich verschaukelt: «Ich habe eine Dienstleistung gekauft, und ich möchte diese auch beziehen», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Er habe sich auch bei juristisch versierten Kollegen umgehört und diese seien wie Coop der Meinung, dass die Gutscheine noch eine Weile gültig sein müssten.

Swissrent bleibt hart

«Espresso» hakt nach bei Swissrent. Dort bleibt man hart: Da sei nichts mehr zu machen, die Gutscheine seien abgelaufen, erklärt eine Mitarbeiterin, die am Telefon weder Name noch Funktion nennen mag. Man habe den Fall «mit unseren Anwälten» abgeklärt.

SRF-Rechtsexpertin: «Tendiere zu zehn Jahren»

Die SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner sieht das anders. Im Gesetz sei nicht von Gutscheinen die Rede, sondern von Verjährungsfristen. Je nachdem, ob es sich um kleinere Waren (Bücher, Kleider, Lebensmittel) handle oder um komplexere Angelegenheiten (Hotelübernachtungen, Theaterbesuche oder Wellness-Eintritte), würden die gesetzlichen Verjährungsfristen von fünf oder zehn Jahren gelten, so die Rechtsexpertin.

Überdies gebe es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020, das besagt, ein Gutschein für eine Ballonfahrt sei zehn Jahre gültig. «Und vor diesem Hintergrund tendiere ich dazu zu sagen, auch ein Gutschein für das Mieten von Skis ist etwas Komplexeres und so ein Gutschein verjährt erst nach zehn Jahren.»

Coop kommt dem Kunden entgegen

«Espresso» konfrontiert Swissrent damit. Nun reagiert das Unternehmen gar nicht mehr. Dafür kommt Coop dem Kunden jedoch entgegen. Man sei in diesem Fall zwar lediglich Vermittlerin des Gutscheins gewesen, sagt Mediensprecher Caspar Frey, rechtlich gesehen handle es um eine Forderung des Kunden gegenüber Swissrent. «Aber unter diesen Umständen haben wir uns entschieden, dem Kunden die eingelösten 9000 Superpunkte zurückzuerstatten.»

9000 Superpunkte sind zwar weniger wert als die zwei Skimiete-Gutscheine von je 100 Franken – diese waren damals ein Angebot im Rahmen einer Kooperation zwischen Coop und Swissrent – aber der Kunde ist trotzdem zufrieden. Und auf die Piste geht’s auch ohne Mietski von Swissrent.

Espresso, 21.11.23, 8:10 Uhr

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