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Trotz Verletzung keine Rückerstattung
Aus Espresso vom 05.01.2024. Bild: Imago / Pond 5 Images
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Unfall vor Skiferien Geld für Skipässe gibt es oft nur mit Versicherung zurück

Wer wegen eines Unfalls nicht in die Skiferien gehen kann, muss für die Erstattung des Skipasses vorsorgen.

Wegen der dynamischen Preise hat ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich die Skipässe für die Skiferien in Zermatt schon früh online gekauft. Leider hat sich die Frau nun das Bein gebrochen und die Skiferien fallen ins Wasser. Was beim Hotel anstandslos funktioniert hat, nämlich eine kostenlose Stornierung, geht bei der Erstattung der Skipässe nicht. Das Paar erhält kein Geld zurück.

Grund: Sie hätten eine entsprechende Versicherung abschliessen müssen, welche beim Buchungsprozess angeboten wird. Der Schneesportler ärgert sich gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Er habe diese Versicherung beim Buchen offenbar übersehen. «Wir sind von den Bergbahnen Zermatt enttäuscht.»

Rückerstattung wird oft ausgeschlossen – auch in Zermatt

Die Zermatt Bergbahnen AG verweist auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Rückerstattung von gekauften Tickets grundsätzlich ausschliesst. Es wird allen Kundinnen und Kunden empfohlen, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen. Im konkreten Fall ein Auge zudrücken? Unmöglich. «Im Sinne der Gleichbehandlung aller Gäste und aus Rücksicht gegenüber den Gästen, welche für diese Versicherungen bezahlen, erstatten wir die Tickets nicht zurück.»

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Anderes Skigebiet, andere Praxis

Ein Blick in den Kanton Graubünden zeigt, dass es auch anders geht. Aus dem Skigebiet Flims-Laax-Falera heisst es auf Anfrage, dass im konkreten Fall die Ehefrau mit einem ärztlichen Attest das Geld für den Skipass zurückerhalten hätte. Nicht aber ihr Ehepartner, denn rein theoretisch könnte ja er allein auf die Piste. Auch hier hätte das Ehepaar also einen Teil des Geldes abschreiben müssen.

Die Medienstelle der Bergbahnen präzisiert die Geschäftsbedingungen noch gegenüber «Espresso»: «Eine Ausnahme machen wir bei Eltern mit kleinen Kindern: Bricht sich das Kind ein Bein, wird zusätzlich eine Rückerstattung für jeweils einen Elternteil gewährt, da das Kind nicht allein zum Arzt, nach Hause fahren oder im Hotel bleiben kann und betreut werden muss, wodurch ein Elternteil sein Ticket nicht nutzen kann.»

Möglicherweise hilft die Reiseversicherung

Ähnlich wie bei den Zermatt Bergbahnen AG handhabt man es auch in der Jungfrau-Skiregion im Berner Oberland. Auch hier wird den Schneesportlerinnen und Schneesportlern empfohlen, eine entsprechende Versicherung dazuzubuchen.

Es ist also ratsam, sich vor dem frühzeitigen Buchen von Skipässen über allfällige Rückgabebedingungen zu informieren für den Fall, dass man wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr Skifahren kann. Wer eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, soll sich unbedingt auch dort erkundigen. Möglicherweise übernimmt diese Versicherung bei Unfall oder Krankheit die Kosten für den ungenutzten Skipass.

Espresso, 5.01.24, 8:10 Uhr

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