Worum es geht: Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete über eine Fust-Kundin, die beim Kauf eines Fernsehgeräts bewusst auf eine Garantieverlängerung verzichtet hatte. Nach Ablauf der regulären Garantiefrist erhält sie trotzdem die Rechnung für die Garantieverlängerung. Als sie diese nicht bezahlt, kommt prompt die erste Mahnung. Erst als sie sich beim Kundendienst des Elektronikhändlers meldet, wird der angebliche Vertrag für eine Garantieverlängerung storniert. Merkwürdiger Zufall: Genau gleich ergeht es der Mutter der Fust-Kundin mit einem Laptop. Fust spricht gegenüber SRF von Einzelfällen, bei denen beim Verkaufsprozess etwas schief gelaufen sei.
Vermutlich erhält das Verkaufspersonal eine Prämie, wenn eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird.
Heftige Reaktionen aus dem Publikum: Dass es sich um Einzelfälle handelt, wagen viele Fust-Kundinnen und -Kunden zu bezweifeln. Über 70 Zuschriften erhält «Espresso» aus dem Publikum. Der Tenor: Wir haben genau dasselbe erlebt und vermuten dahinter eine Masche von Fust. Der Verdacht: Fust-Verkäufer brummen Kundinnen und Kunden trotz Ablehnung eine Garantieverlängerung auf. Ein Mann aus dem Kanton Bern schreibt: «Vermutlich erhält das Verkaufspersonal eine Prämie, wenn eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird.»
Das sagt Fust zu den Vorwürfen: Fust widerspricht ausdrücklich dem Vorwurf, dass Verkäufer gegen den Willen der Kundinnen und Kunden und ohne deren Einwilligung eine Garantieverlängerung verkaufen. Auf die Frage, ob Fust-Verkäufer eine Provision erhalten für jede verkaufte Garantieverlängerung, schweigt das Unternehmen. Offenbar ist das Thema Garantieverlängerung aber bei Fust auch schon länger Thema. Fust schreibt: «Eine weitere Massnahme zur Transparenz haben wir vor rund einem Jahr umgesetzt: Seit diesem Zeitpunkt wird die erste Rate der Garantieverlängerung immer bereits beim Kauf direkt in Rechnung gestellt und ausgewiesen.»
Keine Missverständnisse mehr: Mit der neuen Regelung, die erste Rate für die Garantieverlängerung beim Kauf zu verrechnen, dürfte es zu weniger Missverständnissen kommen. Denn bis anhin wurde die Garantieverlängerung auf dem Kaufvertrag mit null Franken ausgewiesen. Und so gingen Kundinnen und Kunden davon aus, dass sie eben keine Garantiverlängerung abgeschlossen haben. Erst im Kleingedruckten wurde auf diesen Verträgen ersichtlich, dass die Garantieverlängerung nach Ablauf der Garantiefrist in Kraft tritt und verrechnet wird. Offen bleibt die Frage, weshalb so viele Kundinnen und Kunden, welche «Espresso» geschrieben haben, trotz Ablehnung beim Kauf eine Rechnung für die Garantieverlängerung erhalten haben.