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Verkaufsplattformen Kann ich den Preis während der Auktion noch anpassen?

Kann ein Anbieter auf einer Verkaufsplattform vom Angebot zurücktreten oder den Preis erhöhen, während die Auktion läuft? Schwierig.

Darum geht es: «Wir können nicht alles behalten», erklärt ein Mann beim Ausmisten. Zwei Bilder standen seit Jahren in einer Ecke: wertvolle Bilder, die aber an der Wand in seiner Wohnung keinen Platz fanden. Der Mann bietet die beiden Werke auf einer Online-Plattform zum Kauf an. Kurze Zeit später gibt eine Interessentin ein Angebot ab. «Doch in der Zwischenzeit merkten wir, dass wir den Preis viel zu tief angesetzt hatten», schreibt der Anbieter. Er möchte die Bilder nun doch lieber behalten, teilt er der Interessentin mit. Doch diese beharrt auf den Bildern und droht mit rechtlichen Schritten. «Was können wir tun?», möchte der Anbieter nun wissen.

Sie sieht die Rechtslage bei Online-Plattformen aus: Wer einen Gegenstand auf einer Online-Plattform anbietet, ist bis zum Abschluss der Auktion an sein Angebot gebunden. Gibt eine Interessentin ein Angebot ab, so kommt nach Abschluss der Auktion ein gültiger Vertrag zustande. Von solchen Verträgen gibt es weder für den Verkäufer noch für die Verkäuferin ein Rücktrittsrecht. Die Online-Plattformen weisen in ihren Allgemeinen Bedingungen auf diese Rechtslage hin.

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Was kann ein Anbieter tun, der sich vertippt oder geirrt hat? Hat sich ein Anbieter beim Preis beispielsweise vertippt oder hat er sich beim Wert seiner Ware geirrt, so müsste er den Vertrag gerichtlich anfechten und geltend machen, sich geirrt zu haben. Damit sich ein Verkäufer auf einen solchen Irrtum berufen kann, muss der Irrtum allerdings «wesentlich» sein. Das bedeutet, der effektive Preis muss erheblich vom angebotenen Preis abweichen. Eine gerichtliche Anfechtung des Vertrages ist aufwendig und verursacht Kosten. Vor diesem Hintergrund sollte der betroffene Anbieter das Gespräch mit der Interessentin suchen und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

Espresso, 15.1.2026, 8:10 Uhr

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