Das ist passiert: Jeweils um Mitternacht veröffentlicht der Onlinehändler Digitec auf seiner Internetseite ein limitiertes Tagesangebot zu einem reduzierten Preis. In der Nacht auf Dienstag war es eine Canon-Kamera mit einem Objektiv – zum unschlagbaren Preis von 35 Franken. Die Kamera kostet in dieser Kombination normalerweise weit über 1000 Franken. Das Angebot war dann auch bereits nach wenigen Minuten ausverkauft.
Das war der Fehler: Das Unternehmen Digitec Galaxus schreibt auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso», es sei ihnen ein Fehler unterlaufen: «Statt 35 Kameras zu je 1299 Franken haben wir 1299 Stück zu je 35 Franken verkauft.» Man werde die Bestellungen stornieren und die betroffenen Kundinnen und Kunden rasch darüber informieren.
Das gilt rechtlich: Die Kundinnen und Kunden haben sich effektiv zu früh über ein Super-Schnäppchen gefreut. In diesem Fall nehmen ihnen gleich mehrere juristische Paragrafen die Hoffnung. Digitec beruft sich dabei auf die eigenen AGB. Im Schweizerischen Gesetz ist der Fall bei Verkäufen im Internet zwar nicht explizit geregelt, abgeleitet aus dem Obligationenrecht gelten Preise in Prospekten, Flyern oder eben auch im Internet aber gar nicht als Angebot, sondern als «Aufforderung zur Offertstellung». Das heisst, dass der Kunde beim Klick auf «Kaufen» zunächst dem Verkäufer ein Kaufangebot macht. Erst wenn der Verkäufer zustimmt, kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Selbst dann aber kann sich der Verkäufer noch wehren, sofern ein offensichtlicher Fehler vorliegt. Es handelt sich laut Gesetz dann um einen sogenannten Erklärungsirrtum.
Das wäre, wenn die Kameras schon ausgeliefert wären: Solche Streitfälle hat es bei der Firma Digitec Galaxus bereits gegeben. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat bereits 2016 einen solchen bei Digitec dokumentiert – letzten Dezember war dann beim Schwestershop Galaxus eine Skibrille im Angebot, die für knapp 60 statt gegen 300 Franken verkauft wurde. Den Fall hatte das Onlineportal 20 Minuten publik gemacht. Hier stellte das Unternehmen den Kundinnen und Kunden eine Nachforderung über 200 Franken wegen eines Fehlers, allerdings erst, nachdem die Brillen ausgeliefert waren. Digitec Galaxus berief sich dabei auf die eigenen AGB. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS erklärt jedoch, Kundinnen und Kunden seien in so einem Fall nicht verpflichtet, eine Nachzahlung zu leisten.
So geht es mit den Kameras nun weiter: Das Bundle mit Kamera und Objektiv war am Tag der fehlgeschlagenen Aktion als «aktuell nicht lieferbar» bezeichnet. Digitec Galaxus erklärte, man möchte «die Aktion mit dem richtigen Preis gerne nochmals durchführen». Wann das der Fall sein werde, könne man aber noch nicht sagen.