«Paralegals» sind Fachpersonen mit juristischem Grundwissen. Sie unterstützen Anwälte und Anwältinnen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der eidgenössische Fachausweis «Paralegal».
Zuerst ist von perfektem Profil die Rede...
Eine Anwaltsassistentin aus Zürich will sich beruflich weiterentwickeln und deshalb diese Prüfung absolvieren. Um sicher zu gehen, bucht sie einen Vorbereitungskurs. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und die KV Business School Zürich bieten gemeinsam einen solchen «Paralegal»-Kurs an. Er dauert etwa ein Jahr. Kostenpunkt: 14'300 Franken. Für die Prüfung sind nicht mehr ZHAW und KV zuständig. Hier hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) die Verantwortung.
Bildung darf kein Glücksspiel sein.
Die Anwaltsassistentin checkt die Anforderungen. Matura und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem juristischen Umfeld. Das bringe sie beides mit, sagt die Zürcherin. Doch sie will auf Nummer sicher gehen und erkundigt sich telefonisch bei der ZHAW, ob ihre Qualifikationen wirklich genügen. Man teilt ihr mit, sie habe das perfekte Profil.
... dann folgt die böse Überraschung
Sie kniet sich in die Weiterbildung rein. Im Herbst 2025 meldet sie sich fristgerecht beim Anwaltsverband für die Prüfung an. Dann die böse Überraschung: Der SAV lässt sie – und zwei weitere Kursteilnehmerinnen – nicht zur Prüfung zu. Begründung: Sie verfüge nicht über die nötige Berufserfahrung im juristischen Bereich.
Die Anwaltsassistentin ist perplex, arbeitet sie doch seit bald fünf Jahren in diesem Bereich. «Dieser Entscheid ist für mich unerklärlich.» Sie hakt nach bei ZHAW und KV sowie beim Anwaltsverband und beisst überall auf Granit.
Die Kursteilnehmerin fühlt sich unfair behandelt und ficht den Entscheid beim Bund an. Zuständig ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Sie fordert auch von der ZHAW die mehr als 14'000 Franken Kursgeld zurück. Schliesslich habe man ihr dort ein perfektes Profil attestiert. Schliesslich macht sie den Fall öffentlich, denn: «Bildung darf kein Glücksspiel sein.»
«Minutiöse Prüfung der Unterlagen»
SRF hakt bei den Verantwortlichen nach. Niemand sieht sich im Unrecht. Der Prüfungsverantwortliche beim Anwaltsverband äussert sich nicht zum konkreten Fall, betont aber allgemein, der Entscheid über die Prüfungszulassung basiere auf «einer umfassenden und minutiösen Prüfung» der eingereichten Unterlagen.
Beim Bund bezeichnet man die Prüfungsmodalitäten des SAV als korrekt. Das Staatssekretariat für Bildung erwähnt als erste Rekursinstanz auch, dass die definitive Nicht-Zulassung zu einer Prüfung «eher ein Ausnahmefall» sei.
ZHAW und KV heben hervor, dass sie die Kandidierenden mehrfach auf den Umstand hinweisen, dass ausschliesslich der SAV über die Prüfungszulassung entscheidet. Auf die Kritik, man habe der Kundin im Vorfeld eine sehr gute Qualifikation attestiert und sie so quasi in den Hammer laufen lassen, geht die ZHAW-Medienstelle nicht ein. Dazu habe man keine Informationen. Sie will auch nichts davon wissen, der Teilnehmerin das Kursgeld zurückzuerstatten. ZHAW und KV bieten aber an, dass die abgewiesenen Teilnehmerinnen das letzte Kursmodul in einem kommenden Jahr kostenlos wiederholen und dann erneut einen Versuch starten können, an die Prüfung zu kommen.