«Ich bekomme teilweise über zehn Bettelbriefe pro Tag! Woher haben die vielen Hilfsorganisationen meine Adresse?», fragt ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Er und seine Frau spenden häufig etwas. Aber sie erhalten auch Briefe von zahlreichen anderen Hilfswerken, die sie noch nie berücksichtigt haben.
Woher haben die vielen Hilfsorganisationen meine Adresse?
Anders, als man vermuten könnte, sollten seriöse Organisationen ihre Adressen aber nicht an Dritte weitergeben. Sie haben andere Wege, um an potenzielle Spenderinnen und Spender zu gelangen.
Oft geschieht die Einwilligung, ohne dass man es merkt.
Einwilligung im Kleingedruckten
Der Adresshandel sei grundsätzlich erlaubt, sofern jemand eingewilligt habe, dass seine Adresse weitergegeben werden dürfe, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. «Oft geschieht das jedoch, ohne dass man es merkt. Bei Wettbewerben zum Beispiel, wo das Häkchen zur Einwilligung schon drinsteht und man es aktiv entfernen müsste.»
«Adressmiete» oder öffentliches Verzeichnis
Ausserdem darf jede Adresse genutzt werden, die irgendwo öffentlich in einem Verzeichnis steht, wie zum Beispiel im (Online-)Telefonbuch.
Viele Hilfsorganisationen «mieten» Adressen für eine einzelne Kampagne bei Adresshändlern. Diese kontrollieren, ob eine Organisation die Adressen tatsächlich nur für diese eine Kampagne einsetzt. Erst, wenn ein Adressat dort etwas gespendet habe, werde er in ihre Datenbank aufgenommen und bekomme im folgenden Jahr wieder Post, versichern die Hilfsorganisationen.
«Wir könnten diese Adressen auch kaufen, dann würden sie nicht an weitere Organisationen vermietet werden, das wäre aber viel teurer. Ich nehme an, die meisten Non-Profit-Organisationen mieten aus diesem Grund die Adressen, anstatt sie zu kaufen; darum erhalten viele Spender von verschiedenen Organisationen gleichzeitig ‹Bettelbriefe›, schreibt der Verein «Herz für Kinder».
Eine weitere Möglichkeit ist der «Streuwurf» bzw. die «Streusendung», eine kostenpflichtige Dienstleistung der Post. Dabei werden unadressierte Briefe an zuvor definierte Ortschaften oder Gebiete zugestellt.
«Refusé» oder «Robinsonliste»
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Alle von «Espresso» angefragten Hilfsorganisationen sagen, sie würden die jeweilige Adresse löschen, wenn man sich bei ihnen melde und dies wünsche. Helfen könne auch ein Eintrag in die sogenannte
«Robinsonliste»
des Schweizer Dialogmarketingverbands (SDV). Dies ist eine Sperrliste gegen adressierte Werbung von Unternehmen, mit denen man noch nie etwas zu tun hatte. Bis der Eintrag wirksam ist, dauert es rund zwei bis drei Monate und bei einem Umzug muss man sich mit der neuen Adresse noch einmal eintragen.
Seriöse Adresshändler orientierten sich an dieser Liste und die Mitglieder des SDV verpflichteten sich dazu, gesperrte Adressen nicht zu bewerben, so Sara Stalder.
Hier
finden Sie weitere Informationen von der Stiftung für Konsumentenschutz zur Robinsonliste.
Nütze dies nichts, könne man sich auf das eidgenössische Datenschutzgesetz berufen und von den einzelnen Organisationen verlangen, dass sie offenlegen, woher sie die Adresse haben. So könne man die Adresshändler direkt angehen und die Löschung der Daten verlangen. (
Informationen vom EDÖB
).
Sollte diese Massnahme auch nicht greifen, bleibe nur noch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, an den man sich mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde wenden könne.
Die einfachste und effektivste Methode sei die Rücksendung des Briefes, sagt die Konsumentenschützerin Sara Stalder. «Wir raten Betroffenen, die Briefe mit dem Wort ‹Refusé› zu versehen und in den nächsten Briefkasten zu werfen. So werden die Briefe auf Kosten des Absenders retourniert.»
Dies funktioniert aber nur, wenn die eigene Adresse auf dem Brief steht. Unadressierte Sendungen können nicht refüsiert und an die Post übergeben werden, sagt die Post.
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