«Falls auf der Reise irgendetwas schief gehen sollte, habe ich mit dem Reisebüro einen kompetenten Ansprechpartner.» Das war das Hauptargument, warum Beatrice Vonlanthen die Kreuzfahrt für die ganze Familie telefonisch beim Reisebüro Kuoni buchte. Die Mutter aus dem Kanton Aargau buchte beim grössten Schweizer Reisebüro eine Kreuzfahrtreise im Roten Meer, inklusive Anreise mit dem Flugzeug von Zürich über Wien nach Ägypten.
Wegen Wintereinbruchs war der Flug von Zürich nach Wien massiv verspätet. Prompt verpasste die Familie den Anschlussflug zum Schiff nach Ägypten. Beatrice Vonlanthen und ihr Partner bezahlten über 4000 Franken für die Kreuzfahrt, verbrachten aber keine Minute auf dem Schiff. Der Traum vom Roten Meer war geplatzt.
Gestrandet am Flughafen
Im Wiener Flughafen nahmen die gestrandeten Touristen telefonisch Kontakt auf mit dem Reisebüro in der Schweiz. Kuoni schlägt den Kunden zuerst eine Übernachtung in Wien vor. Am nächsten Tag dann ein Weiterflug nach Israel mit Umsteigen in Tel Aviv nach Eilat am Roten Meer. Mit einem Tag Verspätung hätte die Familie dort aufs Schiff zusteigen können. Soweit so gut. Denn Kuoni hafte als Veranstalter für solche Reisepannen, sagt Rechtsprofessor Vito Roberto. Im Fall dieser Pauschalreise müsse das Reisebüro konkret aufzeigen, wie die Kunden doch noch aufs Kreuzfahrtschiff kommen.
Doch der Haken an der Sache: Diese Weiterreise sollten die Kunden selber zahlen! Die Familie verzichtete. Jules Frei, Partner von Beatrice Vonlanthen fürchtete sich vor den Kosten: «Niemand konnte mir sagen, wie viel die vorgeschlagenen Reiseroute kostet.» Statt zum Schiff, fliegt die Familie wieder nach Hause.
Kuoni wälzt Kosten ab
Dort wartete die böse Überraschung. Kuoni wollte die 4000 Franken für die verpasste Kreuzfahrt nicht rückerstatten. Die Kunden erhielten gerade mal 321 Franken für nicht gebrauchte Zuschläge und Taxen. Mehr könne Kuoni nicht zahlen, weil auch die Reederei fast den ganzen Preis einfordere. Für Rechtsprofessor Vito Roberto kann sich Kuoni so nicht aus der Verantwortung stehlen: «Kuoni hat ein ganzes Arrangement verkauft. Sämtliche Leistungen wurden zu einem Gesamtpreis offeriert.» Die Rechtslage ist klar. Kuoni haftet als Reiseveranstalter. Sie zahlt dennoch nichts zurück. Peter Brun, Mediensprecher von Kuoni, zu «Kassensturz»: «Wir haben nach einer Lösung gesucht. Das ist unsere Aufgabe. Wenn die Kunden unsere Lösung ablehnen, stehen wir vor einer neuen Situation.»
Reisebüro muss zahlen
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Abgelehnt haben die Kunden deshalb, weil sie die neue Anreise zum Schiff selbst hätten zahlen müssen. Kuoni bestätigt gegenüber «Kassensturz»: Den Kunden wurde in Wien mitgeteilt, dass Mehrkosten für Flug und Hotel zu ihren eigenen Lasten entstehen würden. Unglaublich: «Kuoni» haftet, versucht aber sämtliche Kosten auf die Kunden abwälzen. Kuoni-Sprecher Peter Brun nimmt Stellung: «Grundsätzlich machen wir in solchen Situationen nie ein Zahlungsversprechen.»
Nachdem sich «Kassensturz» eingeschalten hatte, zahlte Kuoni der Familie die 4000 Franken zurück. Die Rechtslage war klar wie das Wasser im roten Meer: Als Verkäufer der Pauschalreise haftet Kuoni für die Folgen von Reisepannen. Allfällige Abhilfemassnahmen gehen aufs Konto des Reisbüros. Das war das Glück von Beatrice Vonlanthen und ihrer Familie. Hätten sie Flug und Kreuzfahrt separat gebucht, wäre ihr Feriengeld wohl verloren gewesen.