«Sind Sie es leid, Diäten zu halten und Sport zu treiben, ohne Ergebnisse zu sehen?» So beginnt die Werbung für die Schlankheitscrème Slen 30. Die Crème soll in nur 30 Minuten die Fettpolster um eine Kleidergrösse schrumpfen lassen. Verschiedene Testpersonen im Werbefilm versprechen unglaubliche Resultate. Grund sei die neue Kryotherapie, dank welcher die Fettpolster dahinschmelzen würden, so die Werbung.
Werbung darf nicht täuschen oder irreführend sein
Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 fragt bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission nach. Mediensprecher Thomas Meier sagt: «Wenn eine Werbung behauptet, dass man dank eines Produkts in 30 Minuten eine Kleidergrösse verliert, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und diese Tatsache muss die Firma bei einer Beschwerde beweisen können.» Laut Gesetz über den unlauteren Wettbewerb dürfe eine Werbung weder täuschend noch irreführend sein. Allerdings, so lange niemand gegen eine Werbung Beschwerde einreiche, ändere sich auch nichts, sagt Thomas Meier.
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Geld aus der Tasche ziehen
Heinrich von Grüningen ist Geschäftsführer der Schweizer Adipositas-Stiftung, der fettleibige Menschen vertritt. Er ärgert sich über solche Produkte: «Das ist Gugus. Die Übergewichtigen werden von den Firmen abgezockt. Ihnen wird vorgegaukelt, dass sie dank dieser Crème ganz einfach abnehmen könnten. Viele Betroffene sind sehr verzweifelt und greifen nach jedem Strohhalm.» Von Grüningen betont, dass es auch heute noch nichts anderes gebe als eine Ernährungsumstellung und viel Bewegung, um Gewicht abzunehmen.