Pascal Winnen ärgert sich über die letzte Abrechnung von Cornercard: «Ich habe mit meiner Karte Einkäufe auf Schweizer Internetseiten und bei einer Schweizer Garage getätigt. Cornercard stellt mir jetzt dafür 55.80 Franken Spesen in Rechnung – für Transaktionen im Ausland». Das wolle er nicht akzeptieren, sagt Pascal Winnen gegenüber «Kassensturz».
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Fall 1: Pascal Winnen buchte Anfang September bei «Aldi Suisse Tours» Skiferien im Berner Oberland. Cornercard verrechnet für diesen Einkauf Auslandsspesen über 7.80 Franken – weil «Aldi Suisse» über eine Adresse in Österreich abrechnet. Fall 2: Für seinen neuen Tesla leistet Pascal Winnen im August über seine Kreditkarte eine Vorauszahlung von 4000 Franken. Cornercard verrechnet 48 Franken Auslandsspesen – weil Tesla Schweiz über die Niederlande abrechnet. «Ich habe die Vorauszahlung bei der Tesla-Garage in Möhlin gemacht. Soweit ich weiss, ist Möhlin noch immer in der Schweiz. Auch da verstehe ich nicht, warum ich Spesen bezahlen sollte für eine Auslandstransaktion», echauffiert sich Pascal Winnen.
Tesla gibt sich über den Auslandszuschlag überrascht und schreibt «Kassensturz»: «Dies hat nichts mit Tesla zu tun, sondern muss an dem speziellen Kreditkarteninstitut liegen.» Auch «Aldi Suisse Tours» betont gegenüber «Kassensturz», sie würden keine Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte erheben. Leider könne es jedoch passieren, dass manche Kreditkarteninstitute für Transaktionen im Ausland Spesen verrechneten. «Es wird an einer Lösung gearbeitet, damit solche Fälle zukünftig nicht mehr auftreten», verspricht «Aldi Suisse-Tours».
Cornercard: «Zusätzlicher Aufwand»
Cornercard begründet die Auslandszuschläge damit, dass «Aldi Suisse Tour» zwar eine «.ch»-Internetadresse habe, der Geschäftssitz sich aber im Ausland befinde. Transaktionen im Ausland seien für die Kartenanbieter mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Dieser zusätzliche Aufwand werde mit 1.2 Prozent Gebühren verrechnet. Diese Regelung gelte grundsätzlich für Webshops, die anders als «.ch» lauten, aber eben auch für Webshops mit «.ch»-Domain mit Geschäftssitz im Ausland.
Allerdings kennt Cornercard auch Ausnahmen: «Bei einigen Händlern wie beispielsweise zalando.ch oder amazon.de verrechnet Cornercard im Sinne eines kundenfreundlichen Service keine Gebühren, obwohl der Firmensitz bei diesen Händlern jeweils im Ausland ist.» Und weiter: «Wir empfehlen unseren Kunden, bei Einkäufen in Webshops mit einer «.ch»-Adresse immer einen Blick auf den auf der Homepage angegebenen Geschäftssitz zu werfen. Ist dieser nicht in der Schweiz, besteht für den Kunden die Möglichkeit, aufgrund der vielfältigen Angebote auf einen anderen Anbieter mit Geschäftssitz Schweiz auszuweichen. So kann die Verrechnung dieser Gebühr vermieden werden.»
Verantwortung auf Konsumenten geschoben
Von ihren Kunden verlangt Cornercard also, dass sie auf der jeweiligen Site der Anbieter mühsam im Impressum nachschauen, ob die Firma ihren Sitz im Ausland hat oder nicht.
Für Pascal Winnen ist das inakzeptabel: »Ich habe kein Verständnis für die Argumentation von Cornercard. Wenn ich etwas in der Schweiz bestelle, in einem Schweizer Shop, dann ist es nicht meine Aufgabe zu kontrollieren, wer der Vertragspartner von Cornercard ist. Das regt mich auf.« Pascal Winnen beschwert sich bei Cornercard. Erst als er mit der Kündigung seiner Karte droht, werden ihm die Auslandsgebühren wieder gutgeschrieben – aus Kulanz, wie es heisst.
Tipp: Wenn Sie einen Einkauf bei einer vermeintlichen Schweizer Site getätigt haben und dann Transaktionsgebühren fürs Ausland zahlen müssen, lohnt es sich, bei der Kreditkartenfirma nachzufragen. Manche sind kulant.