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Verdacht auf Leasing-Bschiss: Was das für Sie bedeutet
Aus Espresso vom 16.07.2014. Bild: keystone
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Geld Verdacht auf Leasing-Bschiss: Was das für Kunden bedeutet

Die Wettbewerbs-Kommission Weko untersucht, ob neun grosse Auto-Leasingfirmen ihre Preise abgesprochen haben. Solche Preisabsprachen verhindern den freien Wettbewerb und gehen zu Lasten der Kunden. «Espresso» beantwortet die wichtigsten Fragen für Konsumenten.

Wie lautet der konkrete Verdacht der Weko?

Die Autoleasing-Firmen sollen in regelmässigen Treffen Daten ausgetauscht und Preise abgesprochen haben. Besonders relevant für die Leasingnehmer sind dabei mögliche Absprachen bei den Leasingraten (Zinsen) und beim Restwert, für den das Fahrzeug nach dem Leasing allenfalls erworben werden kann.

Was würden solche Absprachen für die Kunden bedeuten?

Sprechen Leasingfirmen ihre Zinsen ab, gibt es weniger Wettbewerb. Somit steht keine Leasingfirma unter dem Druck, mit einem günstigen Zins um Kunden zu werben. Die Leasingraten sind für die Kunden höher als im freien Wettbewerb. Wenn die Firmen den Restwert der Fahrzeuge abgleichen, bezahlt der Kunde nach dem Leasing vermutlich einen höheren Preis für sein Auto als ohne diese Absprachen.

Was können Konsumenten tun?

Im Moment nichts. Es ist noch nicht klar, ob die Weko diese Vorwürfe in ihrer Untersuchung erhärten kann. Diese dauert voraussichtlich bis Ende 2015.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, besteht die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz zu fordern. Dabei muss der Kläger einen finanziellen Schaden nachweisen können, der in direktem Zusammenhang mit den Preisabsprachen steht.

Was sagen die Autoleasing Firmen zum Vorwurf, sie hätten ihre Preise abgesprochen?

«Espresso» hat die betroffenen Firmen um eine Stellungnahme gebeten. Die meisten geben keine Auskunft. Sie berufen sich dabei auf das laufende Verfahren. Die Amag bestätigte auf Anfrage zwar, dass sich die Leasinganbieter getroffen und Daten ausgetauscht hätten.

Amag findet diese Treffen jedoch unproblematisch: «Alle ausgetauschten Daten und marktrelevanten Informationen sind auf anderem, legalen Weg schneller und zeitnaher erhältlich.» Und weiter: «Es ist uns nicht bewusst, dass wir gegen irgendwelche gesetzliche Bestimmungen verstossen hätten.»

Autoleasing: Aussteiger zu Unrecht bestraft

Ein Autoleasingnehmer traute seinen Augen nicht: Für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag soll er 26'770 Franken bezahlen. «Kassensturz» zeigte im Jahr 2009, dass solche Forderungen oft illegal sind und sagte, wie Kunden ohne Zusatzkosten aus Leasing-Verträgen aussteigen können. Zum Artikel

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03.03.09: Autoleasing: Aussteiger zu Unrecht bestraft
Aus Kassensturz vom 03.03.2009.
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