Als er auf Radio SRF den Bericht über diesen Unfall und die Einschätzung der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS) zu ihren Gunsten gehört habe, sei ihm die Galle hochgekommen, sagt der Mitpassagier. Er ist überzeugt: «Das ist einfach nicht gerecht.»
Behauptung: Handbremse nicht angezogen
Der Mann befand sich zufälligerweise auf dem gleichen Autozug an jenem Sonntag im letzten Sommer, als sich der Vorfall ereignete. Und zwar im zweiten Auto hinter dem Unfallwagen. Auf der Linie Kandersteg-Iselle rutschte kurz vor dem Zielbahnhof ein Hinterrad vom Zug, und das Auto hing teilweise in der Luft. Die Schadensumme an Auto und Zug beläuft sich auf insgesamt rund 8000 Franken. Der Besitzer des Unfallautos müsse dies bezahlen, weil er die Handbremse nicht angezogen habe, hatte es seitens der BLS geheissen. Dies dementierte der Betroffene vehement.
Für Ruedi Beutler, ehemaliger Experte der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle ist angesichts von Fotos klar: Das Problem sei vielmehr, dass der Wagen an einem falschen und gefährlichen Ort gestanden habe, nämlich auf der beweglichen Übergangsklappe zwischen zwei Wagen. In einer scharfen Kurve vor Iselle sei das Auto regelrecht vom Auto gedrückt worden.
Zeuge: Falsche Einweisung der BLS
Und der Augenzeuge doppelt nun nach, dass seiner Ansicht nach der Unfalllenker gar keine andere Wahl gehabt habe, als sich auf diesen gefährlichen Platz zu stellen: «Wir mussten alle sehr nahe aufschliessen. Der Anweiser hätte aber erkennen müssen, dass das Unfallauto noch auf der Überlappung stand. Er hätte reagieren müssen», sagt der «Espresso»-Hörer. Die BLS müsse deshalb in diesem Fall über die Bücher und den Fall neu beurteilen.
BLS übernimmt den ganzen Schaden
«Espresso» konfrontiert das Bahnunternehmen erneut mit dem Fall und den neuen Hinweisen. Plötzlich tönt es anders: «Wir können im Nachhinein nicht abschliessend beurteilen, was genau auf diesem Autozug passiert ist. Deshalb übernehmen wir aus Kulanz den Schaden. Der Fall ist für uns abgeschlossen», erklärt Mediensprecherin Helene Soltermann. Und sie ergänzt , dass das Personal im Autoverlad eigentlich die klare Anweisung habe, kein Auto auf dem gefährlichen Verbindungsstück zwischen zwei Bahnwagen abzustellen.
«Wie Weihnachten!»
Das heisst: Der betroffene Autolenker muss nun nichts bezahlen. Seine Freude über die gute Nachricht ist riesig: «Was für eine Überraschung. Für mich ist das wie Weihnachten.»