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Halogenlampen-Verbot Licht aus für die meisten Halogenlampen

Halogenlampen verschwinden aus den Regalen. Einzelne Modelle werden jedoch mangels Alternativen weiterhin verkauft.

2009 hat die EU entschieden, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen zu verbieten. Die Schweiz hat das Verbot übernommen, und es wurde in Schritten durchgesetzt – 2012 wurde zum Beispiel die klassische Glühbirne definitiv verboten. Nun sind per 1. September 2018 auch die meisten Halogenlampen verboten. Restposten dürfen jedoch noch verkauft werden.

Höhere Kosten, niedrigerer Stromverbrauch

Betroffen vom Verbot sind die bekannten Modelle mit den Schraubgewinden (E14 und E27). Auch Spots mit einem Bajonett-Anschluss (zwei dickere Stäbchen als Anschluss) verschwinden vom Markt. Wie Lampenexperte Stefan Gasser von der Schweizerischen Agentur für Energie-Effizienz gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erklärt, gibt es hier LED-Lampen als Alternative, die zwar etwas mehr kosten, dafür aber um ein Vielfaches länger halten und weniger Strom verbrauchen.

So würden sich die höheren Anschaffungskosten innert weniger Monate amortisieren. Es lohne sich seiner Ansicht deshalb nicht, nun vor dem Verbot noch Halogen-Lampen zu hamstern. Dies auch, weil die LED-Alternativen mittlerweile von Form und Licht her kaum von herkömmlichen Glühbirnen zu unterscheiden seien.

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LED-Lampen besser als ihr Ruf

So sei es schon lange nicht mehr so, dass das Licht von LED-Lampen kalt und ungemütlich sei. Auch dass einzelne LED-Lampen flackern würden, könne bei schlechteren Modellen zwar vorkommen, sei in der Regel aber nicht der Fall. Hier sei der technische Fortschritt der letzten Jahre enorm, sagt Stefan Gasser.

Wissenswertes:

Einzelne Halogen-Lampen sind weiterhin erhältlich

Weiterhin verkauft werden dürfen Lampen-Typen, bei denen es noch keine valable LED-Variante gibt. Laut Stefan Gasser seien zum Beispiel Stablampen zwar als LED erhältlich, diese seien jedoch viel grösser als die Halogenlampen und würden so unter Umständen nicht ins Gehäuse passen. Auch Stiftlampen und Niedervolt-Spots (mit zwei dünneren Stäbchen als Anschluss) dürfen in der Halogen-Version weiterhin verkauft werden. Dies, weil es Probleme mit dem Trafo oder Dimmer geben kann.

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