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Arbeitsrecht Ihre Rechte als Praktikantin, als Praktikant

In einem Praktikum sollen sich Praktikantinnen und Praktikanten neue Qualifikationen erarbeiten und so fit für den Arbeitsmarkt werden. Oftmals werden sie jedoch als billige Arbeitskräfte missbraucht. Lesen Sie hier, welches Ihre Rechte im Praktikum sind.

Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum ist eine zeitlich begrenzte Anstellung mit Ausbildungscharakter. Sinnvoll sind Praktika zum Beispiel vor einem Branchenwechsel, um sich im Sinne einer arbeitsmarktlichen Massnahme neue Qualifikationen zu erarbeiten oder als berufsbegleitendes Praktikum während einer Ausbildung.

Wie ist ein Praktikum rechtlich geregelt?

Rechtlich gesehen ist ein Praktikum ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es gelten somit die Bestimmungen zum Arbeitsvertrag im Obligationenrecht und bei der Arbeitszeit die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Beide Gesetze enthalten aber keine Vorschriften zum Lohn (siehe auch «Wie hoch ist ein Praktikumslohn?»)

Was ist der Unterschied zwischen einem Praktikum und einem temporären Einsatz?

Im Gegensatz zu einer temporären Anstellung sollten während des Praktikums die Praktikanten Einblicke in verschiedene Aufgaben oder Bereiche eines Unternehmens bekommen. Dadurch sollen ihre berufsrelevanten Qualifikationen entwickelt und gefördert werden. Es ist deshalb ratsam, in einem schriftlichen Vertrag nicht nur Arbeitszeiten und Lohn, sondern auch die Praktikumsziele und die für das Praktikum verantwortlichen Personen festzuhalten.

Wie lange sollte ein Praktikum längstens dauern?

In einem Praktikum sollte sich die Praktikantin oder der Praktikant einen Einblick in eine neue Tätigkeit verschaffen oder Berufserfahrung sammeln können. Aus diesem Grunde sollte ein Praktikum mindestens zwei Monate, aber nicht länger als ein Jahr dauern. Verbreitet sind zwei-, drei- oder sechsmonatige Praktika. Mehrere Praktika hintereinander beim gleichen Arbeitgeber im gleichen Gebiet gelten als Kettenarbeitsverträge und sind verboten.

Wie hoch ist ein Praktikumslohn?

Weil ein Praktikum einen Ausbildungscharakter hat, ist der Lohn tiefer als bei einer Festanstellung. Darüber hinaus ist aber wie überall in der Arbeitswelt der Lohn Verhandlungssache. In der Praxis kommt es vor, dass Praktikanten ohne Lohn arbeiten und lediglich Spesen für Verpflegung oder Anreise vergütet bekommen. Eine solche Vereinbarung ist zulässig. Für einen Unfallversicherungsschutz muss der Einsatzbetrieb aber dennoch sorgen.

Gibt es in einem Praktikum eine Probezeit?

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, gilt der erste Monat des Praktikums als Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen aufgelöst werden. Die Probezeit darf vertraglich ausgeschlossen oder auf zwei oder drei Monate festgesetzt werden. Mehr als drei Monate darf eine Probezeit nicht dauern.

Kann man mir während des Praktikums kündigen?

Wenn vertraglich keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden ist, kann ein befristetes Praktikum nach Ablauf der Probezeit nur in gegenseitigem Einvernehmen oder aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe gelten zum Beispiel grobe Treuepflichtverletzungen.

Wie bin ich versichert?

Praktikanten müssen vom Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden und bei einem Pensum von mehr als acht Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle. Die Beiträge für die Berufsunfallversicherung muss der Arbeitgeber entrichten.

Im Krankheitsfall gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Das bedeutet: Eine Lohnfortzahlung bei Krankheit haben nur Praktikanten, deren Einsatz mehr als drei Monate dauert oder deren Betrieb eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Darüber hinaus bezahlen auch Praktikanten ab vollendetem 17. Lebensjahr einen Lohnbeitrag für die AHV (5,124%) und die Arbeitslosenversicherung (2,2%). Übersteigt der Jahreslohn im Praktikum den Betrag von 21'150 Franken, so werden Praktikanten automatisch im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert und damit beitragspflichtig.

Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?

Wie alle anderen Angestellte haben auch Praktikanten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie können wählen zwischen einer reinen Arbeitsbestätigung oder einem Vollzeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Bei länger dauernden Praktika können Praktikanten auch ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn sie bereits auf Stellensuche sind.

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