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Illegale Nachtarbeit: Uni Zürich beutet Studenten aus
Aus Kassensturz vom 13.09.2016.
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Arbeit Illegale Nachtarbeit: Uni Zürich beutet Studenten aus

Nachtschichten von 14 Stunden ohne garantierte Pausen, bis zu fünfmal pro Woche, oft auch an Wochenenden: Die Universität Zürich lässt angehende Tierärzte während ihres Studiums schwer schuften und verstösst damit gegen Arbeitsrecht. Nach den «Kassensturz»-Recherchen ergreift die Uni Massnahmen.

Die ganze Nacht durcharbeiten. Das sind sich die Studenten der tiermedizinischen Fakultät gewohnt. «Kassensturz» trifft eine Studierende, die genug hat von den langen, 14-stündigen Nachtschichten.

Aus Angst vor Schikanen möchte sie anonym bleiben: «Man kommt am Abend um 17.00 Uhr, arbeitet durch bis morgens um 7.00 Uhr. Man betreut die Patienten, gibt ihnen Medikamente und macht allgemeine Untersuchungen», erzählt sie.

Fragen zu Arbeitsrecht

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Im Live-Chat haben drei Experten Fragen aus dem Publikum beantwortet. Das Protokoll

Nach 14 Stunden könne sie sich nicht mehr konzentrieren: «Es sind ja fünf Nächte am Stück und in der zweiten und dritten Nacht ist es dann richtig schlimm, dann merke ich, dass ich kleine Fehler mache.» Erst dann werde ihr bewusst, wie müde sie eigentlich ist, erzählt die Studierende.

Einsätze auch während der Vorlesungszeit

Studierende der Vetsuisse-Fakultät Zürich sind ab dem dritten Studienjahr verpflichtet, Nachtdienste am Tierspital Zürich zu leisten. Dazu kommen Wochenend- und Feiertagsdienste: Insgesamt über zwanzig Einsätze im Jahr. Dies auch während der Vorlesungszeit. Den Stoff müssen sie selber nacharbeiten.

Zwei weitere Studierende geben «Kassensturz» Auskunft, ebenfalls anonym. Praktische Arbeit am Tierspital erachten sie als sehr wichtig für ihre Ausbildung, aber nicht in dieser Intensität.

Nicht mal Pausen seien in der Nachtschicht von 14 Stunden garantiert, erzählen sie: «Zu jeder vollen Stunde gibt es eine Medikamentenrunde. Man muss zum Beispiel auch Temperatur, Blutdruck und Glukose messen. Es sind auch Sachen, die Zeit brauchen, Und Tätigkeiten, die man erst mal lernen muss.»

Mehrere Verstösse gegen Arbeitsgesetz

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Legende: Weil die Studenten Nachteile befürchten, sagen sie anonym aus. SRF

Wenn die Intensivstation aber voll sei, müsse ein Studierender innerhalb einer Stunde zehn Tiere versorgen. Da die Zeit dazu kaum reiche, bleibe auch keine Zeit für eine richtige Pause, kritisieren sie: «Man kann vielleicht in zehn Minuten etwas essen, aber dann muss man gleich weitermachen.»

Arbeitsrechtler Martin Farner hat für «Kassensturz» die Arbeitsbedingungen am Tierspital Zürich analysiert. Der Anwalt betont: Auch Studierende der Vetsuisse-Fakultät Zürich unterstehen dem Arbeitsgesetz. Dieses schreibt zum Beispiel garantierte Pausen vor und erlaubt auf keinen Fall eine Nachtschicht von vierzehn Stunden: «Die Nachtdienste sind bei weitem zu lang, weil eine Arbeitszeit, die auch Nachtarbeit umfasst, die kann nicht länger als neun Stunden sein.»

Zu wenig Erholung

Zudem sei die Erholungszeit zwischen den Nachtdiensten zu kurz, die Studenten hätten Anrecht auf elf Stunden Ruhezeit. Auch die Höchstarbeitszeit von fünfzig Wochenstunden werde überschritten, kritisiert Farner.

Verantwortlich für die Vetsuisse-Fakultät Zürich ist Dekanin Brigitte von Rechenberg. Dass die Studierenden Nacht- und Notfalldienste am Wochenende leisten, sei für deren Ausbildung äusserst wichtig, betont die Tiermedizinerin: «Am Tag haben wir relativ viel Spitzenmedizin, das sind meistens Fälle, die überwiesen werden.»

Die sogenannten primären Fälle, die von der Strasse kommen, gebe es im Nacht- und Notfalldienst. «Das ist das, was sie danach in der Regel auch in der Praxis draussen machen müssen.»

«Belastung für Studierende zu hoch»

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Legende: Tiermedizin ist oft auch personalintensiv. SRF

Die Professorin ist erst seit zwei Jahren als Dekanin verantwortlich. Sie habe aber erkannt, dass die Belastung für die Studierenden hoch sei, betont sie gegenüber «Kassensturz». Seit zwei Jahren laufe ein Projekt, das sich unter anderem diesem Problem annehme: «Es dauert, es sind viele Beschlüsse, die dazu notwendig sind, die ich nicht alleine machen kann.»

Unglaublich: Für eine Nachtschicht, die bis zu 14 Stunden dauern kann, bekommen die Studierenden lediglich zwanzig Franken: pro Nacht. Für Arbeitsrechtler Martin Farner ist klar: ein solcher Einsatz für ein Trinkgeld sei unzulässig, auch als Bestandteil eines Studiums. «Alles, was mehr ist als zwei bis drei Einsätze ist dann wirklich Praktikumstätigkeit und muss entschädigt werden.»

Kaum Betreuung

Doch dem nicht genug: Weil sie kaum betreut seien, sei auch der Lerneffekt mangelhaft, beklagen die Studenten: «Man ist meistens auf sich alleine gestellt und muss es sich selber beibringen.» Aber man könne ja auch Sachen ewig falsch machen, kritisiert eine Studierende das fehlende Feedback.

Die Studierende fordert: «Ich hätte gerne, dass der Nachtdienst, inklusive der Feiertage nicht das ganze Jahr von den Studenten abgedeckt werden muss.» Denn die Studierende habe dadurch das Gefühl, lediglich «eine billige Arbeitskraft» zu sein.

Die Dekanin widerspricht, es gebe verschiedene Dienste. Die Studenten könnten auch etwas lernen, wenn kein Arzt dabei ist: «Man lernt dann schon Sachen, selbständig entscheiden, selbständig Medikamente geben, und das muss man auch lernen.»

Universität ergreift Sofortmassnahmen

Nach der Konfrontation durch «Kassensturz» hat die Universitätsleitung beschlossen zu handeln.

Als Sofortmassnahme hat die Universität Zürich auf das jetzt beginnende Herbstsemester einen Schichtbetrieb mit kürzeren Arbeitszeiten von sieben statt 14 Stunden eingeführt. Da das Tierspital nun aber zu wenig Personal hat für Nacht-, Wochenend, und Feiertagsdienste, müssen die Studierenden nun deutlich mehr Dienste zu leisten.

Zudem hat die Universitätsleitung Zürich entschieden, die Studierenden als Praktikanten gemäss den kantonalen Vorschriften zu entlohnen und somit deutlich besser zu bezahlen. Aber: Die Universität bezahlt jetzt nur noch Einsätze ab einer gewissen Anzahl geleisteter Stunden. Während des dritten und vierten Studienjahrs müssen die Studierenden erst einmal 60 Stunden gratis arbeiten, um sich die geforderten ECTS-Punkte zu verdienen.

Die Studierendenvertretung begrüsst die Veränderungen im Nachtdienst, bedauert jedoch die Kurzfristigkeit, was die Organisation für alle Beteiligten schwierig macht.

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Studiogespräch mit Martin Farner, Anwalt für Arbeitsrecht
Aus Kassensturz vom 13.09.2016.
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