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Fasnachts-Flop Fünf Tage Haft wegen einer Wasserpistole

Rosarote Spielzeugwaffen können unter das Waffengesetz fallen – eine Online-Bestellung hat für eine Tessinerin unerwartete Konsequenzen.

Mia wollte sich für die Fasnacht als Polizistin verkleiden und bestellt beim Online-Händler «Shein» eine rosafarbene Spielzeugwasserpistole, für 2.78 Franken. Doch die Pistole kommt nie an.

Monate später klingeln zwei echte Polizisten an ihrer Tür. Der Grund: Die Wasserpistole wurde vom Schweizer Zoll beschlagnahmt, da sie unter das Waffengesetz fällt. Mia wird wegen des Imports einer Waffe angeklagt und erhält eine bedingte Haftstrafe von fünf Tagen. Sie kann es nicht verstehen: «Die Strafjustiz wurde wegen einer Wasserpistole ins Spiel gebracht. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?».

In der Schweiz wird auch ein Spielzeug, das echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sieht, als Waffe eingestuft, dessen Einfuhr oder öffentlicher Gebrauch ist strafbar.

Polizei-Einsätze wegen Spielzeug-Pistolen

Die Strenge des Gesetzes ist durch aktuelle Vorfälle begründet. Im Mai 2025 löste ein 15-Jähriger im Kanton Zürich mit einer Wasserpistole, die einer echten Waffe ähnelte, einen Grosseinsatz der Polizei aus.

Im Juni 2024 kam es in Bellinzona zu einer Schul-Evakuierung, nachdem ein 15-jähriger Schüler eine Lehrerin mit einer Pistolenattrappe bedroht hatte.

Ein Waffenverkäufer bestätigt, dass es auf dem Markt echte Neun-Millimeter-Pistolen gibt, die in Farbe und Form der von Mia bestellten Wasserpistole ähneln. Selbst die Bezeichnung «1911», die auf dem Spielzeug stand, erinnere an ein echtes Colt-Modell: «Das Gesetz ist restriktiv, aber sinnvoll, um Verwechslungen zu vermeiden», sagt Waffenverkäufer Marco Bordatzi.

Neue Markierungspflicht für Online-Händler

Mia ist kein Einzelfall. Auch andere geraten unwissentlich ins Fadenkreuz der Justiz. Beat Rieder, Walliser Ständerat, kritisierte die Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft durch solche «Bagatellfälle» und forderte in einer Motion eine Kurskorrektur. Diese kam durch.

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Heute führen Staatsanwaltschaften bis zu 2000 Verfahren pro Jahr gegen Bürgerinnen und Bürger wegen Verstössen gegen das Waffengesetz, wie Motionär Rieder geltend machte. Jetzt ist der Bundesrat angewiesen, das Waffengesetz zu überarbeiten. Die grossen Online-Plattformen sollen dazu verpflichten werden, in der Schweiz verbotene Spielzeug-Waffen zu kennzeichnen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar.

Wer ein solches Produkt dennoch importiert, soll künftig mit einer Busse davonkommen, um aufwändige Strafverfahren zu vermeiden.

Mias bedingte Haftstrafe wurde nach Intervention eines Anwalts in eine bedingte Geldstrafe von 150 Franken umgewandelt. Polizistin wird sie an der nächsten Fasnacht nicht mehr sein.

Kassensturz, 03.02.26, 21:10 Uhr

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