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Mieter-Rechte Horror in Gammel-Wohnung: Welche Rechte haben Mietende?

Kein Warmwasser, dafür Schimmel an Wänden und Möbeln. Erst als Kassensturz nachfragt, werden die Mängel beseitigt.

Ladislav Maruniak meldet sich im März verzweifelt bei «Kassensturz»: Er habe seit Monaten kein Warmwasser mehr in seiner Wohnung. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges, wie sich bei einem Besuch vor Ort in Rorschacherberg zeigt. «Das ist ja der Wahnsinn, drei Monate so wohnen zu müssen», so das Urteil von Andreas Schaffner vom Mieterverband Ostschweiz. Er begleitet die «Kassensturz»-Reporterin bei den Dreharbeiten.  

Diese Rechte haben Sie als Mieter oder Mieterin:

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  • Recht auf eine mängelfreie Wohnung: Ihre Mietwohnung muss in einem bewohnbaren und vertragsgemässen Zustand sein – Mängel wie Schimmel sind nicht zu akzeptieren.
  • Anspruch auf Mängelbeseitigung: Der Vermieter ist verpflichtet, gemeldete Mängel innert nützlicher Frist zu beheben – auf eigene Kosten.
  • Dokumentation ist entscheidend: Fotografieren Sie Mängel und notieren Sie Datum sowie Umfang. Das ist wichtig als Beweismittel gegenüber der Vermieterschaft und für rechtliche Schritte.
  • Mietzinsreduktion bei Mängeln: Bei erheblichen Beeinträchtigungen dürfen Sie eine Mietzinsreduktion verlangen.
  • Schlichtungsbehörde einschalten: Behebt die Vermieterin einen Mangel nicht, so können Mietende an die Schlichtungsbehörde gelangen. Im Verfahren vor der Schlichtungsbehörde können Mietende die Beseitigung des Mangels verlangen und während des Verfahrens den Mietzins bei der Behörde hinterlegen. Wichtig: Sich vor diesem Schritt unbedingt rechtlich beraten lassen.
  • Kündigung bei unzumutbaren Zuständen: Bei schweren Mängeln, die das Wohnen unzumutbar machen, ist in Ausnahmefällen eine fristlose Kündigung möglich – vorher sollten Sie sich aber beraten lassen.
  • Hilfe vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV): Der MV unterstützt Sie bei rechtlichen Schritten und bietet Beratung.

Ganze Wohnung von Schimmel befallen

Denn neben dem fehlenden Warmwasser schockiert vor allem der Schimmel in der ganzen Wohnung: Küche, Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer: Der Schimmel ist überall und grossflächig – an Wänden, Decken und rund um die Fenster.

Für den Experten des Mieterverbands gibt es nur eins: «Raus, und zwar so schnell wie möglich.» Bei einem solchen Schimmel sei die Gesundheit gefährdet.

Ladislav Maruniak wohnt seit knapp 6 Jahren in dieser Wohnung. Als sein Boiler vor Monaten Wasser verliert, meldet er dies seiner Verwaltung, der VTAG Immobilien- und Treuhand AG. Er bekomme einen neuen Boiler, verspricht die Verwaltung. Doch der aufgebotene Monteur meint, der Boiler sei gar nicht kaputt und repariert einzig das Thermostat.

Kein Warmwasser – weil Monteur Arbeit nicht erledigt

Weil sein Boiler weiterhin leckt, meldet sich Maruniak erneut bei der Verwaltung. Kommt hinzu: Die Küchenzeile mit dem Boiler ist seit Monaten dem Wasser ausgesetzt und entsprechend durchtränkt. Auch das Stromkabel ist teilweise zersetzt. Wieder kommt ein Monteur, mittlerweile sind sechs Monate vergangen und will einen neuen Boiler einbauen. Doch Mieter Maruniak pocht darauf, dass zuerst ein neues Kabel verlegt und das Wasser entfernt werden müsse.

Offenbar zu viel für den Monteur, denn dieser zieht unverrichteter Dinge ab. Doch weil er den alten Boiler bereits ausgebaut hat, ist Mieter Maruniak fortan ohne Warmwasser. Es ist feucht in der Wohnung, die Heizung fällt immer wieder aus. Überhaupt bietet die Wohnung ideale Bedingungen für Schimmel.

«Gut gebaut, aber ungenügend renoviert», lautet das Experten-Urteil von Andreas Schaffner. Er meint damit vor allem die renovierten und sehr dichten Fenster. «Wenn das Mauerwerk nicht isoliert ist und neue Fenster eingebaut werden, dann gibt es Probleme.» Wenn die Mieter nicht extrem gut aufpassen würden, beginne es zu schimmeln.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Niemand will schuld sein

Was den Experten irritiert: Trotz der gravierenden Mängel war von der Verwaltung nie jemand vor Ort, um den Schaden zu besichtigen.

Die Verwaltung der Liegenschaft und die Hausbesitzerin, die Firma Laima Immobilien GmbH, schieben sich die Verantwortung für die Misere gegenseitig zu. Die Besitzerin sagt, dass gemäss Vertrag die VTAG für Reparaturen zuständig sei. Die VTAG ihrerseits behauptet gegenüber «Kassensturz», sie sei mündlich anders instruiert worden.

Stellungnahmen

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Die Verwaltungs- und Treuhand AG, VTAG, schreibt, sie habe «alle Pflichten ordnungsgemäss erfüllt» und es treffe sie «keinerlei Verantwortung». Sie habe sich stets bemüht und trotz mehrfachen Nachfragen seien keinerlei Reaktionen erfolgt.

Auch sei die VTAG nicht befugt gewesen, Aufträge zu erteilen, die den Schaden behoben hätten.

Der Anwalt der Hausbesitzerin, die Laima Immobilien GmbH, widerspricht: Laut Vertrag sei die VTAG verpflichtet gewesen, die «Anordnung, Überwachung und Kontrolle von Reparaturen und Renovationen» zu übernehmen und autonom bis zu CHF 5000 zu handeln. Die VTAG sei im Fall Maruniak «diesen Vertragspflichten nicht nachgekommen.»

Tatsache ist: Mieter Ladislav Maruniak hatte ab Mitte Dezember kein warmes Wasser mehr und niemand kümmerte sich richtig darum. Als sich der «Kassensturz» Ende März einschaltet, kommt endlich Bewegung ins Ganze.

Wenige Tage später kann Ladislav Maruniak in eine frisch renovierte Wohnung einziehen. Er hat wieder warmes Wasser, kann wieder kochen und duschen und auch der Schimmel wurde entfernt. Zwischenzeitlich ist der Mieter auch einig geworden, wer seinen Schaden bezahlt: rund CHF 10'000 bekommt er als Entschädigung, zudem wird ihm der Mietzins erlassen für die letzten dreieinhalb Monate.

Espresso, 6.5.25, 8:10 Uhr

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