Zum Inhalt springen

Prämien-Entlastungs-Initiative Braucht es mehr Prämienverbilligungen?

SP-Initiative will Krankenkassenprämien bei 10% des Einkommens deckeln. Im Kanton Waadt ist das heute schon der Fall.

Für Aurore N. und ihre Familie schaffen die Krankenkassen-Prämienverbilligungen eine Möglichkeit, sich kleine Ferien leisten zu können. «Wir bekommen mehr als 500 Franken pro Monat Verbilligung. Ohne das kämen wir nicht aus, es würde sehr schwierig werden.»

Prämienlast für Familien von über 17%

Die Sozialwissenschaftlerin und ihr Ehemann gehören in Lausanne zum unteren Mittelstand. Ohne die kantonalen Unterstützungsbeiträge würde der Lohn für die Familie mit zwei kleinen Töchtern nur das Nötige abdecken.

Denn die Krankenkassenprämien kosten pro Jahr gut 13'000 Franken, das wäre mehr als 17% des verfügbaren Einkommens.

Der Kanton Waadt ist grosszügig mit Prämienverbilligungen. Die Stimmbevölkerung hat abgestimmt, die Krankenkassenprämien ab 2019 im Kanton einheitlich auf 10 Prozent des Einkommens zu beschränken, gleichzeitig mit einer Senkung von Unternehmenssteuern.

Historischer Kompromiss in der Waadt

«Es war eine kompensatorische Massnahme in der Politik, um sicherzustellen, dass auch die Bevölkerung etwas hat, speziell die Mittelklasse, dass ihre Kaufkraft erhalten bleibt», erklärt die heutige Gesundheitsdirektorin Rebecca Ruiz von der SP.

Gewerkschafter Pierre-Yves Maillard federführend

Den Waadtländer Kompromiss zustande gebracht hatten Pierre-Yves Maillard, ehemaliger SP-Regierungsrat und heute oberster Gewerkschafter und Ständerat, und der damalige FDP-Finanzdirektor Pascal Broulis.

Die SP nahm das Waadtländer Modell als Vorbild für die eidgenössische Initiative zur Prämienentlastung, über, die am 9. Juni abgestimmt wird.

Letztes Prämienverbilligungs-Monitoring aus dem Jahre 2020

Das letzte Monitoring des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu den Prämienverbilligungen stammt von 2020. Damals zeigte sich, dass Haushalte des Mittelstandes nach Anrechnung von Verbilligungen zwischen 9 und 11 Prozent des Einkommens für die Krankenkasse aufwenden. Zur heutigen – teureren – Prämiensituation gibt es keinen aktuellen Bericht.

Grosse Unterschiede in Kantonen

Doch die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross: Während in Graubünden oder Zug die Prämienlast mit der Verbilligung beim Mittelstand deutlich in Richtung 5% des verfügbaren Einkommens reduziert wird, bleibt sie in Neuenburg oder Basel-Stadt je nach Haushalt bei rund 15%. Denn die Kantone sind heute frei darin, wie viel Verbilligungen sie in ihr Budget aufnehmen, und die Prämien sind unterschiedlich hoch. Der Bund bezahlt heute verbindlich 7.5% der Grundversicherungskosten als Prämienverbilligungen an alle Kantone.

Budgetberaterin Antje Sonntag von der Caritas Luzern stellt fest, dass die Prämienverbilligungen gerade für den tiefen Mittelstand den Unterschied ausmachen können, ob sie in die Armut abrutschen oder nicht. Viele könnten sich auch keine hohe Franchise mit tieferen Prämien leisten, die hohe Eigenkosten nach sich ziehen.

Mehr Steuern als Folge der Initiative?

Die Initiative nach Waadtländer Vorbild hätte deutliche Mehrkosten für Bund und Kantone zur Folge: Der Bundesrat schätzt sie auf jährlich 5-6 Milliarden Franken. Das Nein-Komitee der Bürgerlichen warnt, dass dies ohne zusätzliche steuerliche Belastung der Bevölkerung nicht finanzierbar wäre.

Co-Präsidentin Regine Sauter, Nationalrätin FDP/ZH, rechnet mit 1200 Franken mehr Steuern pro Haushalt/Jahr. «Die Initiative ist eine teure Symptombekämpfung», warnt Sauter. «Es ist wichtig, dass der Stimmbevölkerung klar ist, dass die Prämien eine Folge sind von steigenden Gesundheitskosten und gegen die Gesundheitskosten macht die Initiative gar nichts.»

Der Gegenvorschlag

Box aufklappen Box zuklappen

Lehnen die Stimmbürgerinnen und -bürger die Initiative ab, gilt automatisch der indirekte Gegenvorschlag. Diesen hat das Parlament als Kompromiss ausgehandelt.

Der Bund zahlt dann wie jetzt 7,5% der Grundversicherungskosten als Betrag in den Prämienverbilligungstopf ein.

Neu müssen aber die Kantone verbindlich zwischen 3.5 bis 7.5 % der Grundversicherungskosten in den Topf einzahlen. Sie müssen neu in dieser Bandbreite einzahlen.

Acht Kantone haben dieses Niveau heute schon: nämlich Zug, Basel-Stadt, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura.

Auf sie kommen keine Mehrkosten zu mit dem Gegenvorschlag.

Auf die anderen Kantone kommen insgesamt Mehrkosten im Bereich von 356 Mio Franken jährlich zu – mit den Jahren vermutlich ansteigend.

Gegen den Gegenvorschlag kann noch das Referendum ergriffen werden.

Kassensturz, 16.4.24, 21:05 Uhr

Meistgelesene Artikel