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Wasserrohrbruch flutet Haus Versicherung zahlt nur Zeitwert – Hausbesitzer tragen Schaden

Das Haus eines Ehepaars wird durch einen Wasserrohrbruch auf der Strasse geflutet. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde entschädigt lediglich einen Teil.

Bettina N. und Thomas L. kauften vor drei Jahren ein Einfamilienhaus und erfüllten sich damit einen Traum. Im August letzten Jahres dann der Schock: Während sie in Schaffhausen im Ausgang sind, ruft eine Nachbarin an – die Feuerwehr müsse ins Haus, eine Wasserleitung sei vor dem Haus geborsten.

Der Rohrbruch ereignet sich wenige Meter vor ihrer Einfahrt. Thomas L. sagt: «Das Wasser ist wie ein Springbrunnen aus dem Boden gespritzt und durch die Garage ins Haus geflossen.»

Zwei Rohrbrüche – grosser Schaden

Weil das Haus am Hang steht, fliessen Wasser und Schlamm über alle Stockwerke bis in den Keller. Als Bettina N. und Thomas L. es nach Hause schaffen, ist die Feuerwehr vor Ort und pumpt Wasser ab. Doch der Schaden ist gross: Möbel, Bücher, Böden, alles, was am Boden steht – wird von Schlamm überdeckt. Das Paar versucht zu retten, was zu retten ist. Fotos von diesem Abend zeigen, wie sich der Schlamm in allen Räumen ausgebreitet hat.

Der Wasserrohrbruch und seine Folgen

In der Nacht folgt der nächste Schock: ein zweiter Rohrbruch – nur 30 Zentimeter neben dem ersten. Erneut strömt Wasser ins Haus. Wieder muss die Feuerwehr ausrücken. Das Rohr ist eine Wasserleitung der Gemeinde Thayngen. Gemäss Walter Scheiwiller, Gemeinderat und Vorsteher des Tiefbauamts, hätte das Gusseisenrohr noch 15 Jahre halten sollen. Er sagt: «Dass es bricht – und gleich zweimal – ist eine Ausnahme, ebenso, dass ein so grosser Schaden entstanden ist.» Die Gemeinde handelt in der Folge und ersetzt die alte Leitung auf 250 Metern.

Die grösste Enttäuschung für die Hausbesitzer folgt bei der Kostenübernahme. Als sie das Haus gekauft hatten, schlossen sie selber alle notwendigen Versicherungen ab. Doch die Kantonale Gebäudeversicherung lehnt eine Kostenübernahme ab, sie decke nur Elementarschäden.

Weil die Leitung nicht innerhalb des Hauses geborsten ist, bezahlt auch die Hausratversicherung nichts, ebenso ihre private Gebäudeversicherung. Der Grund: Das geborstene Rohr war keine Zubringerleitung zum Haus.

Haftpflichtversicherung zahlt nur Zeitwert

Es heisst, die Haftpflichtversicherung der Gemeinde, die Axa, sei zuständig. Doch diese entschädigt nicht zum Neuwert, nur zum Zeitwert. Das heisst: den Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens.

Die Axa übernimmt die Trocknungskosten und eine Malerrechnung für rund 9000 Franken. Alle Laminatböden sowie der Parkettboden im Wohnzimmer haben Schaden genommen und müssen ersetzt werden, dazu kommen Malerarbeiten. Der Gesamtschaden bzw. die Kosten für die Wiederherstellung betragen 37'000 Franken. Weil die Böden fast 20 Jahre alt sind, erhält das Paar noch 11'000 Franken von der Versicherung, den sogenannten Zeitwert. 26'000 Franken müssen sie selber bezahlen.

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Die Axa Versicherungen verweist in einer Stellungnahme auf das Schweizer Haftpflichtrecht und: «In den Bestimmungen des schweizerischen Haftpflichtrechtes – und allgemein in der zivilrechtlichen Schadenersatzpraxis – ist festgelegt, dass lediglich der Zeitwert einer beschädigten Sache ersetzt wird.»

Thomas L. stellt ernüchtert fest: «Wir haben keinen Schaden angerichtet und alles versichert, was geht. Trotzdem bleiben wir auf hohen Kosten sitzen.» Das Paar hofft nun auf eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde. Diese zahlt ihnen schliesslich aus Kulanz 1000 Franken an den Schaden.

Stellungnahme: Axa-Versicherungen zum Zeitwert

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«In den Bestimmungen des schweizerischen Haftpflichtrechtes – und allgemein in der zivilrechtlichen Schadenersatzpraxis – ist festgelegt, dass lediglich der Zeitwert einer beschädigten Sache ersetzt wird. Die AXA richtet sich – wie andere Versicherungsgesellschaften auch – nach diesen Richtlinien. Das heisst, sie entschädigen den Betrag, zu dessen Zahlung der Versicherte dem Geschädigten aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verpflichtet ist.» ...

«Der Gedanke hinter der Zeitwert-Entschädigung besteht darin, den wirtschaftlichen Verlust, der durch eine Schädigung oder einen Verlust eines Vermögenswerts entsteht, angemessen zu kompensieren. Bei der Zeitwert-Entschädigung wird der aktuelle Marktwert eines Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens berücksichtigt, anstatt den ursprünglichen Kaufpreis oder die Anschaffungskosten.

Dies bedeutet, dass Abnutzung, Alterung und Marktveränderungen bei der Bewertung des Schadens berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Geschädigten in die Lage zu versetzen, einen gleichwertigen Ersatz zu erhalten, ohne dabei eine Überkompensation zu erfahren. Es wird also darauf abgezielt, die wirtschaftliche Realität zum Zeitpunkt der Schadensregulierung widerzuspiegeln.»

Kassensturz, 30.09.25, 21:10 Uhr

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