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Haftpflicht bei Brandschaden Versicherungsstreit nach Wohnungsbrand

Ein Brand verursacht einer Familie einen Schaden von 13'000 Franken. Doch die Haftpflichtversicherung will nicht zahlen.

Diese Herbstnacht im Jahr 2021 vergisst Silvana Rothenberger wohl nie. Frühmorgens wecken sie merkwürdige Geräusche aus dem Treppenhaus. Als sie die Wohnungstür öffnet, schiessen ihr Flammen entgegen. Sofort weckt sie ihre zwei Kinder und ihren Partner. Weil sie in der Wohnung gefangen sind, alarmieren sie die Feuerwehr und flüchten auf den Balkon.

Kein Personenschaden, aber grosser Sachschaden

Dort folgt der nächste Schock: Auf dem Nachbar-Balkon sehen sie ihre Nachbarin, während die Flammen aus deren Wohnung schiessen. Die Frau muss sich über die Dachrinne in acht Meter n Höhe zur Familie hinüberretten. Von dort werden alle fünf Personen von der Feuerwehr per Drehleiter gerettet.

In der Wohnung der Familie ist nach dem Brand alles verrusst. Eine professionelle Firma putzt die Wohnung tagelang. Dazu kommt ein grosser Schaden im Estrich: Hitze und Flammen zerstören Camping- und Ski-Ausrüstung, Kleider, Schuhe, Elektronik und andere Sachen. Silvana Rothenberger schätzt den Gesamtschaden über 13'000 Franken.

Der Schock: Haftpflichtversicherung lehnt Kostenübernahme ab

Damals hat die Familie unglücklicherweise keine Hausratversicherung. «Doch für mich war klar, dass die Haftpflichtversicherung der Nachbarin den Schaden deckt. Sie hat den Brand ja verursacht.»

Hausratversicherung: Brauche ich das?

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Die Hausratversicherung ist in der Schweiz nur in den vier Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura obligatorisch. Dort müssen sich alle Personen versichern gegen Feuer- und Elementarschäden. Letzteres bedeuten Schäden, welche durch Wetterphänomene wie etwa Überschwemmungen entstehen.

In allen anderen Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. Doch sie macht in der Regel sehr viel Sinn, wie der geschilderte Brandfall zeigt. Hätte die Familie eine Hausratversicherung gehabt, hätte diese die Schäden übernommen. Ausserdem deckt die Hausratversicherung auch Einbruchschäden ab. Zudem kosten sie nicht alle Welt, wie dieser Kassensturz-Vergleich zeigt.

Doch es kommt anders: Die Haftpflichtversicherung der Nachbarin – die Generali Versicherungen – lehnt eine Kostenübernahme ab. Es liege keine Haftpflicht vor, weil die Nachbarin bei der Brandlegung «nicht urteilsfähig» gewesen sei.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Sie beruft sich dabei auf einen Bericht der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dieser hält fest, dass die Frau in der betreffenden Nacht unter einer «akuten Psychose» litt. Deshalb sei strafrechtlich von einer Schuldunfähigkeit auszugehen.

Klausel sieht Haftung bei Urteilsunfähigkeit vor

Diese Haltung kann Silvana Rothenberger nicht verstehen. Denn eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali lautet: «Versichert sind Schäden, die durch in ihrem Haushalt wohnende, urteilsunfähige Kinder und Erwachsene verursacht werden.»

Diese Klausel findet man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali
Legende: Auszug aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali SRF

Eigentlich ein klarer Fall – müsste man meinen. Doch auch gegenüber «Kassensturz» erklärt Generali, diese Klausel beziehe sich nur auf eine «Versicherungsnehmerin als Aufsichtsperson». Und weiter: «Die Deckung gilt jedoch nur für Personen im gleichen Haushalt unserer Versicherungsnehmerin. Die Versicherungsnehmerin selbst kann nicht die urteilsunfähige Person sein, da sie somit nicht die Aufsichtsperson sein könnte.» Mit anderen Worten: Generali lehnt eine Haftung ab.

Dilemma: Familie müsste Nachbarin einklagen

Der Haftpflicht-Experten Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern sagt, der Entscheid der Generali sei übereilt und unbedacht: «Ob die Frau haftpflichtrechtlich zum Zeitpunkt der Brandverursachung tatsächlich urteilsfähig ist oder nicht, müsste ein Gericht entscheiden.»

Doch das bringt die Familie in ein schwieriges Dilemma . Um nicht auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben, müsste sie ihre ehemalige Nachbarin einklagen, mit der sie stets ein gutes Verhältnis hatten. «Ihr jetzt das Leben schwer zu machen, ist das Letzte, was wir wollen», sagt Silvana Rothenberger.

Generali lenkt doch noch ein

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Nachdem «Kassensturz» mehrmals bei der Generali nachgefragt hat, warum sie eine Haftungsdeckung ablehnen, lenkt der Versicherungskonzern doch noch ein und schreibt:

«Im Sinne einer Lösungsfindung möchten wir uns dennoch gegenüber der Familie Rothenberger erkenntlich zeigen und eine freiwillige Leistung über 10'000 Franken erbringen. 

Wir betonen ausdrücklich, dass diese Zahlung freiwillig ist. Sie beruht auf der besonderen Konstellation des vorliegenden Falls und der Tatsache, dass Familie Rothenberger keine Entschädigung von einer Versicherung oder aus anderen Quellen erhält.»

Kassensturz, 14.05.24, 21:10 Uhr

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