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Konsum Fehler bei der Postverzollung: Insistieren hilft

Bei der Verzollung eines Päcklis haben Postmitarbeiter den Warenwert falsch abgelesen. Ein Post-Kunde sollte deshalb fast 50 Franken Zollgebühren bezahlen. Als er die Post auf den Fehler aufmerksam macht, soll er für die Korrektur noch 30 Franken bezahlen.

Stefan Bollinger hat im Internet auf einer vermeintlichen Schweizer Seite Aufkleber für insgesamt 48 Franken bestellt. Der Hersteller lieferte jedoch aus Schweden – das Päckli musste durch den Zoll. An sich kein Problem, Gebühren fallen erst ab gut 60 Franken Warenwert an. Als der Pöstler das Päckli ablieferte, verlangte er jedoch 48 Franken Zollgebühren.

Gewicht und Warenwert vermischt

Zollzettel von Hand ausgefüllt.
Legende: Der Zollzettel: Aus 397 Kronen wurden 2'397 Kronen. zvg

Der Postkunde wunderte sich und schaute die Dokumente genau an. Die Zolldeklaration auf dem Päckli wies ein Gewicht von 0,302 Kilogramm und einen Wert von 397 Kronen aus – umgerechnet 48 Franken. Die Postverzollung las aus diesen Angaben jedoch ein Gewicht von 0,30 Kilogramm und 2397 Kronen, umgerechnet knapp 280 Franken. Auf diesen Wert wurden fälschlicherweise Gebühren erhoben.

Als Stefan Bollinger die Postverzollung deshalb kontaktierte und auf den Fehler hinwies, wurde ihm erklärt, es werde nun eine Zollkorrektur vorgenommen. Damit erhalte er die bezahlten 48 Franken zurück. Da jedoch die Felder auf dem Päckli nicht korrekt ausgefüllt worden seien, würden ihm die Kosten von 30 Franken verrechnet.

Die Post trägt die Kosten für den eigenen Fehler nun doch selber

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Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» kontaktiert die Post und fragt, weshalb der Empfänger für den Fehler der Post Gebühren zahlen muss. Post-Sprecher Oliver Flüeler räumt ein, dass es sich um einen Fehler der Post gehandelt habe. Die Auskunft der Post, der «Espresso»-Hörer müsse die Gebühren übernehmen, sei falsch gewesen. Manchmal müsse man halt insistieren, wenn man sich im Recht fühle, fügt Oliver Flüeler an.

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