- Eingeschriebene Sendungen landen nicht immer beim Empfänger. Der Pöstler darf sie einem Nachbarn übergeben.
- In diesem Fall muss dem Empfänger jedoch eine Mitteilung hinterlegt werden, wo die Sendung zu finden ist.
- «Espresso» kennt einen Fall, in dem der Pöstler dies unterlassen hat. Eine wichtige Sendung blieb so unauffindbar.
- Wer eingeschriebene Sendungen ausschliesslich persönlich entgegennehmen möchte, kann der Post ein entsprechendes Formular zukommen lassen.
Ein «Espresso»-Hörer ist täglich auf Medikamente angewiesen. Als die Packung langsam leer ist, bestellt er über seinen Hausarzt eine neue. Wie immer schickt die Apotheke daraufhin die Medikamente in einem eingeschriebenen Paket. Tags darauf erhält der Empfänger ein Mail von der Post, sein Paket sei übergeben worden. Er wundert sich, schliesslich ist er zu diesem Zeitpunkt am Arbeiten.
Eine fremde Person nimmt das Paket entgegen
Zuhause findet er weder ein Paket noch eine Abholungseinladung im Briefkasten vor. Er kontaktiert die Post und erhält die Auskunft, ein Nachforschungsbegehren könne nur der Absender veranlassen. Die Apotheke erhält daraufhin als Auskunft den Namen der Person, die das eingeschriebene Paket entgegengenommen und dafür unterschrieben hat. Dieser Name sagt dem Empfänger jedoch nichts.
Er wartet ab. Als nichts passiert und die Medikamente fast aufgebraucht sind, wird er nervös und bestellt die Medikamente erneut. Tags darauf steht der Pöstler erneut vor der Tür - mit zwei Paketen. Er hat mitbekommen, dass ein Nachforschungsauftrag läuft und hat das erste Paket bei der Firma im Nachbarshaus wieder abgeholt. Dort hatte der Mitarbeiter das Paket offenbar schlicht vergessen.
Eingeschriebene Sendungen dürfen Nachbarn übergeben werden
Darf der Pöstler eine eingeschriebene Sendung einfach irgendjemandem in die Hand drücken? Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann sagt, sogenannte Signature-Sendungen dürften grundsätzlich an Nachbarn zugestellt werden, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist. Der Pöstler hätte allerdings eine entsprechende Mitteilung in seinem Briefkasten hinterlassen müssen. In diesem Fall hat er das versäumt.
Ein Formular schliesst die Übergabe an Nachbarn aus
Wer nicht wünscht, dass Pakete an Nachbarn ausgehändigt werden, kann dies der Post mit einem Formular mitteilen. Dieses Formular kann beim Kundendienst oder beim Pöstler bestellt werden und ist kostenlos. Darauf kann zum Beispiel auch verfügt werden, dass Pakete lediglich an einen bestimmten Nachbarn übergeben werden dürfen. Mit einem Online-Account bei der Post können auch einzelne Sendungen gesteuert werden, zum Beispiel wann und wo der Pöstler sie zustellen soll.
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Für Geschäftskunden gibt es zudem die Zusatzleistung «Eigenhändig». Diese kostenpflichtige Leistung steht Privatkunden nicht zur Verfügung und stellt sicher, dass der Empfänger ein Paket oder einen Brief persönlich entgegennehmen und dafür selber unterschreiben muss. In so einem Fall ist eine Deponierung oder eine Übergabe an dritte Personen nicht möglich.