«Espresso»-Hörerin Eva Francis wollte ihrem Vater eine Freude bereiten und hat ihm deshalb eine Barkeeper-Schulung geschenkt. Das Angebot dafür fand sie auf dem Schnäppchen-Portal «DeinDeal».
An besagtem Abend, teilte ihnen der Restaurant-Besitzer telefonisch mit, dass die Schulung nicht stattfinden könne, der Bar-Keeper sei erkrankt. Vater und Tochter waren zu diesem Zeitpunkt schon im Auto unterwegs.
Als Entschädigung könne Eva Francis und ihr Vater zu einem späteren Zeitpunkt zu viert an die Schulung kommen. Soweit kam es aber nie: «Seither habe ich nichts mehr vom Betreiber dieses Restaurants gehört», erzählt Eva Francis. Erkundungen über die Bar hätten denn auch ergeben, dass der Betrieb inzwischen Konkurs sei.
Reklamationen häufen sich
Von «DeinDeal» bekam Eva Francis keine Unterstützung. «Man könne mir leider nicht helfen», so die lapidare Antwort. «Das ist sicher das letzte Mal, dass ich auf DeinDeal etwas gekauft habe», so die verärgerte Kundin.
Eva Francis ist bei weitem kein Einzelfall. Von Sushi, die der Anbieter nicht mehr auf dem Menü hatte, über eine «professionelle» Fensterreinigung, bei der die Putzleute einfach nicht auftauchten bis zum Permanent-Make-up, das nicht gemacht werden konnte: Unserer Redaktion liegen viele solcher Beispiele vor.
Die meisten Hörer meldeten sich bei der «Espresso»-Redaktion bezüglich eines Angebots für eine Fahrt mit einem Rennauto auf dem Hockenheimring. Knapp 400 Franken haben die Autofans für diesen «TopSpeedRace»-Gutschein bezahlt – einlösen konnten sie ihn nicht, da die Betreiber Konkurs angemeldet haben.
«DeinDeal» übernimmt erst gar keine Verantwortung
Auch die «DeinDeal»-Kunden, die sich im Fall von «TopSpeedRacing» um ihr Geld betrogen fühlen, wurden zunächst durch das Schnäppchenportal hängen gelassen. In einem Schreiben, das «Espresso» vorliegt, heisst es an einen verärgerten Kunden: «Wir können keine Rückerstattung des Gutscheines machen, da wir das eingenommene Geld direkt an «TopSpeedRacing» weitergleitet haben.
Dies ist in unserem Geschäft so üblich, da wir Vermittler des Gutscheins sind und die Leistung direkt vom Partner erbracht wird.»
Erst nachdem sich Kunden zusammengetan haben und sich bei dem Gutschein-Vermittler wehrten, krebste er zurück und zahlte 20 Prozent des Kaufpreises zurück – in Form von «DeinDeal»-Guthaben.
100 Prozent Geld zurück
Dass sich «DeinDeal» mit der Begründung, sie seien nur «Vermittler» aus der Verantwortung stiehlt, geht nach Einschätzung von Ueli Grüter nicht. Er lehrt an der Hochschule Luzern Recht. «Ich gehe von einem durchschnittlich informierten Konsumenten aus.»
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Die Frage sei zentral, wovon der Konsument ausgehen müsse. «Und bei «DeinDeal» ist klar, dass er von einer direkten Beziehung ausgeht.» Es reiche nicht, wenn das in den AGB stehe und zusätzlich auf dem Gutschein. «Denn den Gutschein bekommt man erst, wenn der Kauf schon getätigt ist. Und das geht nicht.»
Ueli Grüter bezieht sich auf das Obligationenrecht und sagt: «Die Kunden haben eine hundertprozentige Rückvergütung des Kaufpreises zu Gute. In Schweizer Franken - und nicht in Form eines Gutscheins».
«DeinDeal» beharrt darauf, nur Vermittler zu sein und geht davon aus, dass sie dieses Verständnis mit den AGB genügend gut deklariert. Schlussendlich müsste das aber ein Gericht entscheiden.
So sinkt das Vertrauen
Unabhängig von einem Gerichtentscheid: «Mit diesem Verhalten trägt «DeinDeal» natürlich dazu bei, dass das Vertrauen in den Online-Handel allgemein und in «DeinDeal» speziell sinkt», so Grüter.
Er verstehe nicht, weshalb die Betreiber das Geld nicht behalten , bis die Leistung erbracht ist. «So könnte der Gesamtbetrag ganz einfach an die Kunden zurückbezahlt werden, wenn es zu Problemen bei der Einlösung kommt.»