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Krankenkassen bezahlen nur wenig an die Fahrt mit der Ambulanz
Aus Espresso vom 27.02.2018. Bild: Keystone
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Versicherungen Krankenkassen bezahlen nur wenig an die Fahrt mit der Ambulanz

Eine Fahrt mit der Ambulanz kann über 2'000 Franken kosten. Die Krankenkasse bezahlt trotzdem maximal 500 Franken daran.

Ein Transport im Krankenwagen kann Patienten teuer zu stehen kommen. Je nach Kanton kostet er zwischen rund 900 bis 2100 Franken. Das zeigt eine Umfrage des «Kassensturz». Die obligatorische Krankenversicherung muss maximal 500 Franken an einen solchen Transport bezahlen. Den Rest berappt der Patient.

Stossend ist: Diese Ansätze gelten unverändert seit 1996. Obwohl die Transportkosten gestiegen sind, wurden sie nie angepasst, stellt auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) fest. In anderen Bereichen müsse der Patient als Selbstbehalt zehn Prozent der Kosten tragen, sagt GDK-Zentralsekretär Michael Jordi gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Hier kann das im Einzelfall wesentlich mehr sein. Deshalb sind wir der Ansicht, dass dieser eingefrorene Betrag periodisch überprüft werden muss.»

Im «Kassensturz»:

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Beitrag der Krankenkassen wird überprüft

Darauf angesprochen verweist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf eine parlamentarische Antwort des Bundesrats vom Mai 2014. Darin heisst es, der Bundesrat prüfe auf Verlangen gewisser Partner, ob eine Anpassung erforderlich wäre. Geändert hat sich seither aber noch nichts. Das BAG schreibt «Espresso»: «Diese Arbeiten laufen noch.» Somit kann eine Fahrt mit der Ambulanz die Patienten weiterhin über 1500 Franken kosten.

Wieviel die Krankenkassen an Krankentransporte zahlen, haben diese nicht selber bestimmt. Der prozentuale Anteil und der Maximalbetrag werden vom Bund festgelegt. Die Regelung lautet: Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt bei Krankentransporten die Hälfte der Kosten, maximal 500 Franken im Jahr. Handelt es sich um eine Rettung, sind es maximal 5000 Franken. Als Rettung gilt, wenn eine Person notfallmässig gerettet werden muss, weil ihr Leben oder ihre Gesundheit akut bedroht sind. Laut dem Bundesgericht ist nicht jeder notfallmässige Transport auch eine Rettung.

Damit die obligatorische Krankenversicherung einen Anteil an den Transport bezahlt, muss dieser «medizinisch notwendig» sein. Das bedeutet, dass der Transport nicht im Privatauto oder mit dem öffentlichen Verkehr hätte durchgeführt werden können. In der Regel sind dies planbare Transporte, welche ein Arzt organisiert hat.

Krankentransporte nicht auf eigene Faust organisieren

Bei einem Unfall kommt für Krankentransporte je nachdem die Unfallversicherung zum Tragen: In der Regel sind Angestellte über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Und diese Versicherung muss die Krankentransportkosten vollständig übernehmen. Kinder, Rentner, Hausfrauen und viele selbständig Erwerbende sind allerdings nur über die obligatorische Krankenversicherung unfallversichert. Dann gilt bei einem Unfall auch, dass die Versicherung die Hälfte und maximal 500, bzw. 5000 Franken an den Krankentransport bezahlt.

Krankentransporte können Patienten also teuer zu stehen kommen. Sofern die Situation nicht akut ist, sollte man daher nicht auf eigene Faust eine Ambulanz organisieren, sondern über einen Arzt. Von diesem kann man sich zuhanden der Krankenkasse ein Zeugnis ausstellen lassen, dass der Transport medizinisch notwendig war.

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