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«Espresso Aha!»: Mit dem Sackmesser ins Flugzeug
Aus Espresso vom 11.12.2017. Bild: SRF
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«Espresso Aha!» Mit dem Sackmesser ins Flugzeug

Für Flugreisen gelten zum Schutz vor Terroristen strenge Sicherheitsbestimmungen. Flüssigkeiten darf man beispielsweise nur noch sehr begrenzt im Handgepäck mitnehmen. Umso erstaunlicher, dass man im Duty-Free problemlos Sackmesser kaufen und mit an Bord nehmen darf.

Wirklich seltsam: Da nimmt einem die Flughafenpolizei bei der Sicherheitskontrolle ein Sackmesser ab. Ein paar Meter weiter kann man sich im Duty-Free-Shop ein neues kaufen. «Sackmesser ist nicht gleich Sackmesser», sagt Sonja Zöchling, Kommunikationschefin des Flughafens Zürich.

Das Verbot fürs Handgepäck gelte nur für Messer mit Klingen, die länger als sechs Zentimeter sind. Das sei eine internationale Vorgabe. Kürzere Messer dürfe man durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Die Kantonspolizei Zürich bestätigt auf Anfrage, dass man Sackmesser mit Klingen unter sechs Zentimetern Länge bei der Sicherheitskontrolle nicht beschlagnahme.

Messer im Handgepäck in den USA generell verboten

Grundlage für diese Praxis ist eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2010. Diese Maximallänge hätten Sicherheitsexperten festgelegt, erklärt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl): «Das ist vergleichbar mit den Flüssigkeiten, wo man entschieden hat, Behälter bis ein Deziliter zuzulassen.»

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Die Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern sei ein europäischer Kompromiss. Begründet wurde er damit, dass mit solchen Klingen keine tödlichen Verletzungen in der Herzgegend möglich seien. Das Risiko wird nicht überall gleich beurteilt. In einzelnen Ländern gelten strengere Regeln. Auf Flügen in den USA sind Messer im Handgepäck generell verboten. Auch in Thailand darf man kein Messer mit in die Passagierkabine nehmen.

In der Duty-Free-Zone gelten in der Schweiz dieselben Bestimmungen wie bei der Sicherheitskontrolle: «Nach der Kontrolle kann man auch nur Sackmesser mit einer Klingenlänge von höchstens sechs Zentimetern kaufen», sagt Sonja Zöchling zum Angebot am Flughafen Zürich.

Dass diese Regelung in der Schweiz und in der EU gleich gehandhabt wird, macht für das Bazl und die Flughafenbehörden Sinn. Verböte ein einzelnes Land kleinere Sackmessern im Handgepäck, würde dies die Passagiere verwirren.

«Derselbe Passagier, der am Morgen von Zürich nach London fliegt, dürfte in Zürich kein Sackmesser kaufen», sagt Urs Holderegger vom Bazl. «In London dürfte er es im Duty-Free aber ganz legal kaufen und sässe damit am Ende im selben Flieger.» Mit der aktuellen Praxis gelte für die Passagiere wenigstens innerhalb von Europa überall dasselbe.

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