Das Telekomunternehmen Suissephone sorgte einige Zeit für Ärger. Die SRF-Sendungen «Espresso» und «Kassensturz» berichteten wiederholt, wie vor allem ältere Personen mit Anrufen zu Telefonabos überredet wurden, welche diese gar nicht wollten.
Im April letzten Jahres schloss dann aber der Telekomanbieter vor dem Zürcher Handelsgericht einen Vergleich mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Er sicherte zu, «keine Werbeanrufe an Personen zu tätigen, die ihr entweder mündlich oder schriftlich oder durch einen Vermerk im Telefonbuch zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keine Werbeanrufe möchten».
«Einzelne Ausreisser» darf es nicht geben
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Doch daran hielt sich Suissephone nicht. Mindestens zwei Personen wurden trotz Sterneintrag angerufen. Deshalb stellte das Seco vor Bezirksgericht ein sogenanntes Vollstreckungsgesuch. Suissephone erklärte darauf, dass es sich bei diesen Anrufen um einen Fehler handle. Die Firma brachte vor, dass einzelne Ausreisser keine Verletzung des Vergleichs darstellten. Das Bezirksgericht befand den Wortlaut des Vergleichs jedoch eindeutig: «Kein Anruf» bedeute «nicht ein Anruf». Es vollstreckte den Vergleich.
Frühere Beiträge:
Gericht findet Busse angemessen
Als angemessen erschien ihm auch die Androhung mit einer Busse von 1000 Franken pro Tag wegen «Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung». Nachdem die Telekomfirma eine Beschwerde eingereicht hatte, bestätigte nun das Obergericht den Entscheid.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Im Vergleich von 2015 sicherte Suissephone übrigens auch zu, dass sie sich beim ersten Kontakt als «Suissephone Communications» vorstelle und darauf hinweise, dass sie «in eigenem Namen und unabhängig von der Swisscom» handelt. Dieser Punkt wurde vom Seco nicht bemängelt.
Suissephone prüft Weiterzug
Auf Anfrage von «Espresso» nimmt Suissephone schriftlich Stellung zum Urteil des Zürcher Obergerichts. Die Firma schreibt, es werde geprüft, ob das Urteil weitergezogen werde. Und weiter: «Vor Bezirksgericht wurden uns vom Seco über 20 Fälle von Anrufen trotz Sterneintrag vorgeworfen. Übrig geblieben sind dabei ganze zwei Fälle.» Das Vorgehen des Seco bezeichnet Suissephone als «offensichtlich unverhältnismässig».
Das Seco äussert sich nicht zum Gerichtsurteil, hält jedoch genüber «Espresso» fest: «Wie das Urteil zeigt, konnte trotz einer Vielzahl von Beschwerden die Missachtung des Sterneintrags nur in zwei Fällen nachgewiesen werden. Das hängt auch mit der Qualität der Beschwerden zusammen, die das Seco erhält.»