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Rechtsfrage: «Muss ich Nachbars Laub kehren?»
Aus Espresso vom 09.11.2017. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht «Muss ich Nachbars Laub kehren?»

«Die Blätter fallen, fallen wie von weit, als welkten in den Himmeln ferne Gärten...». So beschrieb Rainer Maria Rilke den Herbst in einem Gedicht. Manche Hausbesitzer haben beim Anblick von Laub aber gemischte Gefühle. «Espresso» sagt, wer wessen Laub kehren muss.

«Es ist Herbst und die Blätter fallen … », erzählt «Espresso»-Hörerin Anna-Rita Rohrer aus Grenchen. Was dann folgt, kann man sich in den schönsten Herbstfarben ausmalen.

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Ihr Nachbar habe Bananenbäume, wunderschöne, mit gefleckten Stämmen. Aber wie jeder Baum seiner Gattung verlieren auch Bananenbäume im Herbst ihre Blätter.

«Eigentlich kehre ich gerne Laub», fährt Anna-Rita Rohrer fort. Doch seit der letzten Operation mache ihr der Rücken zu schaffen. Sie könne sich nicht mehr so gut bücken. Nun habe ihr kürzlich eine Nachbarin gesagt, dass eigentlich der Besitzer des Baumes das Laub zusammenrechen müsse.

«Stimmt das wirklich?», möchte nun Anna-Rita Rohrer vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. «Muss der Nachbar das Laub in meiner Garageneinfahrt kehren oder jemanden dafür beauftragen?»

Die Antwort wird Anna-Rita Rohrer nicht besonders freuen, denn die Auskunft der Nachbarin ist falsch. Laut Zivilgesetzbuch muss man sich nachbarschaftliche «Immissionen» wie eben Laub, Lärm oder Schatten gefallen lassen. Verboten ist nur, was übermässig ist. Doch was heisst «übermässig»?

Ob eine Immission als übermässig gilt, hängt nicht etwa vom Empfinden der Betroffenen ab, sondern von den folgenden konkreten Kriterien:

  • Von der Lage und der Beschaffenheit der Grundstücke (Wohn- oder Landwirtschaftszone)
  • Vom Ortsgebrauch (städtisch oder ländliche Umgebung)
  • Vom Empfinden eines Durchschnittsbürgers

Ein Gericht – stellvertretend für den Durchschnittsbürger – würde grosse Mengen von Laub am ehesten dann als übermässige Immission einstufen, wenn es sich um eine städtische Umgebung handelt und das Laub die Sicherheit der Passanten in einer Ladenstrasse gefährdet oder Abflüsse verstopft und so Schaden anrichtet. In ländlichen, weniger dicht bebauten Umgebungen wie in Grenchen dagegen ist Nachbars Laub im Herbst zu dulden.

Anders, wenn von einem Baum das ganze Jahr hindurch Immissionen ausgehen. So beurteilte ein Gericht den ganzjährlich anhaltenden Nadelfall einer Gruppe von Zedern als übermässig. Die Nachbarn hatten geklagt, weil die harten Nadeln regelmässig die Dachrinnen und die Wasserabflussrohre verstopft hatten.

Für Anna-Rita Rohrer heisst das: Sie muss Nachbars Laub wohl oder übel selber kehren oder kehren lassen. Ein kleiner Trost mag sein, dass die «Laubsaison» schon bald wieder vorbei ist.

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