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Rechtsfrage: «Muss ich Onlineunterricht als Ersatz akzeptieren?»
Aus Espresso vom 26.11.2020. Bild: imago images
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Coronamassnahmen «Muss ich Onlineunterricht als Ersatz akzeptieren?»

Seit Anfang November ist Präsenzunterricht an Hochschulen verboten. Auch private Weiterbildungseinrichtungen müssen auf Fernunterricht ausweichen. «Espresso» sagt, ob Kursteilnehmerinnen das akzeptieren müssen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Laut der Covid-Verordnung vom 28. Oktober 2020 sind Präsenzveranstaltungen an Schulen verboten.
  • Ausnahmen gelten für obligatorische Schulen und Berufsschulen und für Unterrichtsaktivitäten, die ein notwendiger Bestandteil eines strukturierten Lehrganges sind und nicht im Fernunterricht vermittelt werden können.
  • Vor diesem Hintergrund haben viele private Schulen und Kursanbieter ab Anfang November auf Fernunterricht umstellen müssen.
  • Für Teilnehmende solcher Kurse heisst das aber nicht automatisch, dass sie das veränderte Angebot akzeptieren müssen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Grundsätzlich gilt: Kann ein Kurs oder ein Seminar nicht wie angekündigt stattfinden, haben Teilnehmende das Recht, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bei kleineren Abweichungen können Teilnehmende eine Preisminderung verlangen, bei grösseren Abweichungen können sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Verschiebung des Kurses auf ein anderes Datum gilt als grössere Abweichung. Ebenso, wenn ein als im Präsenzunterricht angebotener Sprachkurs als Onlineseminar durchgeführt werden soll.
  • Probleme bei der Durchführung gehören zum Betriebsrisiko des Anbieters. Auch dann, wenn ihn an der Situation keine Schuld trifft.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 26.11.2020, 08:13

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