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Rechtsfrage: «Muss mir der Arzt ein Rezept ausstellen?»
Aus Espresso vom 24.01.2019. Bild: Colourbox
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Rechtsfrage «Muss mir der Arzt ein Rezept ausstellen?»

Aus der Apotheke oder vom Arzt selbst? Patienten können selber bestimmen, wo sie ihre Medikamente beziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Ärzte ihren Patienten in ihrer Praxis Medikamente abgeben dürfen, ist kantonal geregelt.
  • Auch wenn ein Arzt Medikamente abgeben darf: Der Patient entscheidet, wo er seine Medikamente beziehen will.
  • Wünscht der Patient ein Rezept, so ist der Arzt verpflichtet, eines auszustellen.

Ein «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Zürich muss Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen. Bis jetzt hat ihm der Arzt diese Medikamente jeweils bei der Kontrolle mitgegeben. Das sei einfacher, sagt der Arzt.

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Eigentlich möchte der Patient seine Medikamente aber lieber in der Apotheke beziehen. «Darf ich von meinem Arzt ein Rezept verlangen?», möchte er vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Laut Gesetz dürfen Patientinnen und Patienten selber bestimmen, wo sie ihre Medikamente beziehen. Aus diesem Grund sind Ärzte verpflichtet, bei jeder Verschreibung ein Rezept auszustellen.

An diese Regeln müssen sich Ärzte halten

Für die Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten gelten im Wesentlichen die folgenden Regeln:

  • Die Ärzte müssen sich beim Verschreiben von Medikamenten an die Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften halten. Komplementärmediziner müssen ebenfalls die Richtlinien ihrer Therapierichtung beachten.
  • Ärzte dürfen Medikamente nur dann verschreiben, wenn sie den Gesundheitszustand des Patienten kennen.
  • Patienten haben nach einer Verschreibung das Recht, das verschriebene Medikament nicht zu beziehen und sich stattdessen eine zweite Meinung einzuholen.
  • Ärzte sind immer verpflichtet, ein Rezept auszustellen. Selbst dann, wenn sie selber Medikamente in ihrer Praxis abgeben. Patienten müssen zu jedem Zeitpunkt bestimmen können, wann und wo sie verschriebene Medikamente beziehen wollen.
  • Ärzte, die an der Medikamentenabgabe in der Praxis verdienen, dürfen ihre Patienten nicht dazu drängen, Medikamente in der Praxis zu beziehen.

Medikamentenabgabe in der Arztpraxis ist kantonal geregelt

Ob ein Arzt überhaupt Medikamente in seiner Praxis abgeben darf, ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen dürfen Ärzte selber Medikamente abgeben, in anderen ist dies verboten und in wenigen Kantone gelten – nach jeweiligen kantonalen Vorschriften – unterschiedliche Regelungen.

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