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Neue Regeln für Velofahrer: Rechts abbiegen bei Rot bald erlaubt
Aus Espresso vom 07.01.2020. Bild: Keystone
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Neuerungen für Velos Rechts abbiegen bei Rot bald erlaubt

Noch dieses Jahr will der Bundesrat das Abbiegen bei Rotlicht für Velos einführen.

Es ist beschlossene Sache: Sobald der Bundesrat die neue Regelung in den nächsten Wochen oder Monaten in die Verordnung schreibt, dürfen Radlerinnen und Radler bei Rot rechts abbiegen. Dies mit der nötigen Vorsicht und sofern es am Lichtsignal eine spezielle Tafel hat.

BfU hat Bedenken

In Basel lief der dreijährige Pilotversuch sehr positiv, deshalb hat der Bund angekündigt, die Neuerung definitiv einzuführen. Nicht alle sind von der Idee restlos begeistert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU sieht Gefahren für Zusammenstösse mit Fussgängern, die dann natürlich grün haben. BfU-Direktor Stefan Siegrist fordert im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», die neue Regelung nur bei Ampeln anzuwenden, bei denen es keine Sichtbehinderungen gibt.

Trottoir auch für Velos

Bald dürfen Primarschüler und Primarschülerinnen bis zwölf Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Dies war bis anhin nur für kleine Laufräder ohne Pedale erlaubt.

Auch da regt sich allerdings Widerstand. Fussverkehr Schweiz, die Organisation, die sich für die Anliegen der Fussgänger einsetzt, ist zwar nicht grundsätzlich dagegen. Die Fussgänger-Lobby fordert aber eine Beschränkung auf acht Jahre.

«Bis zwölf Jahre finden wir sehr gefährlich»

Gerade Velofahrer im Teenageralter gehörten gemäss einer Untersuchung zu den schnellsten Radlern. Das könne auf dem Trottoir schnell zu gefährlichen Situationen führen, so Dominik Bucheli von Fussverkehr Schweiz: «Wenn nach Schulschluss eine Horde von Primarschülern auf dem Velo unterwegs ist und gleichzeitig auch Kindergärtler sicher heimkommen sollen – das finden wir keine gute Idee.»

Bis zu welchem Alter Kinder neu auf dem Trottoir fahren dürfen, muss der Bundesrat nun im März noch entscheiden.

Busse für Telefonieren auf dem Velo

Per 1.1.2020 bereits eingeführt worden ist: Velofahrer, die beim Radeln telefonieren, riskieren eine Busse von 40 Franken.

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