«Espresso Aha!» - Parkieren in der Blauen Zone: Wie geht das mit der Parkscheibe?
Welche Scheiben sind erlaubt und wie muss ich die Scheibe einstellen, ohne eine Busse zu kassieren? «Espresso-Aha!» klärt Fragen rund ums Parkieren in der Blauen Zone.
Die Schweizerische Signalisationsverordnung (SSV) gibt die Regeln klar vor: Eine Parkscheibe muss
blau sein, die Schrift auf der Scheibe weiss, die drehbare Zeit-Anzeige schwarz auf weissem Grund.
Grösse der Scheibe: mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch.
Infos der Gemeinde über die Parkierregeln oder auch Werbung gehören laut SSV auf die Rückseite.
Parkscheiben in anderer Grösse oder Farbe sind verboten. «Es gibt zum Beispiel auch solche, welche die Parkzeit automatisch aktualisieren – das ist natürlich nicht erlaubt», erklärt Hans Lussi, Chef der Winterthurer Verkehrs- und Sicherheitspolizei gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Wer um 8.01 ankommt, kann bis 9.30 Uhr bleiben
Die wichtigsten Regeln:
In der Blauen Zone darf man von Montag bis Samstag tagsüber von 8 bis 18 Uhr grundsätzlich nur eine Stunde lang parkieren. Faktisch ist aber auch mehr möglich, denn man stellt die Scheibe jeweils auf die folgende Halbstunden- oder Stundenmarkierung ein. Kommt man zum Beispiel um 8.01 Uhr am Morgen an, stellt man die Scheibe auf 8.30 Uhr und kann dann bis 9.30 Uhr parkieren.
Über Mittag (zwischen 11.30 und 13.30 Uhr) darf man sein Auto bis 14.30 Uhr stehenlassen. Am Abend und in der Nacht (von 18 bis 7.59 Uhr) läuft die Parkzeit bis am anderen Morgen um 9 Uhr.
Am Sonn- und Feiertagen gilt nur eine Parkzeitbeschränkung, wenn dies auf einer Extra-Tafel signalisiert ist.
Neu einstellen während dem Parken gilt nicht
Gebüsst wird man, wenn:
die Parkscheibe nicht gut sichtbar ist
die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde
die Parkierdauer überschritten wurde
die Ankunftszeit umgestellt wurde, währenddem das Auto noch in der Blauen Zone parkiert war
man eine inoffizielle, selbstgemachte, automatische etc. Parkscheibe verwendet
Lustig, aber verboten – hier ein paar Beispiele:
Bild
1 / 6
Legende:
Beispiel 1.
glueckskaefer.de
Bild
2 / 6
Legende:
Beispiel 2: Die mitlaufende Parkuhr ist natürlich auch verboten.
ebay
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In Glarus beobachtete ich gestern eine "blaue Zone", der ganz in strahlendes WEISS gehalten ist. Entweder wurde ich falsch informiert von der Anwohnerin oder die Behörden spielen fiese Spielchen mit normal denkenden Autofahrer. Das kann nur wütende Reaktionen geben bei Falschparkierer. Sowie pingelig genaues blau auf den Parkscheiben der Parkierer verlangt wird, so sollen die Behörden sich auch mal Gedanken machen und nicht nur blauäugig blau machen.
In der Signalisationsverordnung von 2017 steht "An Werktagen gilt für Fahrzeuge zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit. " (Art. 48a). Sie schreiben aber 8-18 Uhr. Ist das ein Fehler vom SRF oder habe ich hier etwas übersehen?
Guten Tag Herr Stapf. Vielen Dank für den Hinweis, da ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die unbeschränkte Parkzeit gukt von 08.00 bis 19.00 Uhr. Wir haben den Text korrigiert.
Vielen Dank für die Klarstellung... das war mal eine recht komplizierte Lektion "Schweiz für Zuzügler". Es wäre sicherlich einfacher für Leute, die die Signalisationsverordnung nicht kennen, wenn die Uhrzeiten auf den Schildern stehen würden, die die Parkzonen markieren.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
Gordian Stapf
Die unbeschränkte Parkzeit gilt ab 19.00 Uhr. Ich kann aber schon ab 18.00 Uhr mein Auto die ganze Nacht stehen lassen, weil ich mit der Parkscheibe ja eine Stunde in der beschränkten Parkzeit parkieren darf. Deshalb stimmt der Text und braucht keine Korrektur.
10 Kommentare
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