Die Anzahlung wurde ihm zwar umgehend zurückbezahlt, Herr Schöpflin hat so kurzfristig vor den Ferien jedoch nur noch eine teurere Wohnung als Ersatz gefunden.
Den Aufpreis muss laut Rechtsexpertin Doris Slongo der Vermieter der ersten Wohnung übernehmen. Dieser hat nämlich den Vertrag gebrochen, auch wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat.