Sonstiges Recht - Internet ist keine rechtsfreie Zone
«Espresso»-Hörerin Verena Meyer aus Grosshöchstetten (BE) hat mit ihrer Tochter einen Jahrmarkt besucht. Ein ihr unbekannter Mann hat die beiden ohne zu Fragen fotografiert. Die Fotos sind nun auf einer lokalen Webseite aufgetaucht, ohne dass Verena Meyer ihr Einverständnis gegeben hätte.
Das geht so nicht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Niemand darf ein Foto veröffentlichen, wenn die darauf abgebildete Person nicht damit einverstanden ist. Wenn die Betreiber der Internetseite die Bilder des Markts trotzdem veröffentlichen wollen, müssen sie die Personen technisch unkenntlich machen.
Verena Meyer sollte sich direkt an die Betreiber der Internetseite wenden und sie auf die Persönlichkeitsverletzung aufmerksam machen. Gleichzeitig kann sie verlangen, dass entweder die Bilder entfernt oder ihre Tochter auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.
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