Das geht so nicht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Niemand darf ein Foto veröffentlichen, wenn die darauf abgebildete Person nicht damit einverstanden ist. Wenn die Betreiber der Internetseite die Bilder des Markts trotzdem veröffentlichen wollen, müssen sie die Personen technisch unkenntlich machen.
Verena Meyer sollte sich direkt an die Betreiber der Internetseite wenden und sie auf die Persönlichkeitsverletzung aufmerksam machen. Gleichzeitig kann sie verlangen, dass entweder die Bilder entfernt oder ihre Tochter auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.
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