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Ein älteres Paar küsst sich
Legende: Partnervermittlungen nützen die Sehnsüchte junger und älterer Menschen aus. Colourbox

Alles was Recht ist! Partnervermittler muss dementen Mann in Ruhe lassen

Ein Partnervermittler will einem 84-jährigen Mann einen Vertrag aufschwatzen. Zum vereinbarten Treffen kommt der demenzkranke Mann nicht. Deshalb verlangt der Vermittler 480 Franken für Umtriebe und schaltet ein Inkassobüro ein. Nachdem der «Kassensturz» berichtet, kommt endlich eine Entschuldigung.

Der Fall: Umtriebsentschädigung für verpassten Termin

Als Petra O. ihren Grossvater besuchte, fiel ihr die Rechnung eines Partnervermittlungsbüros auf. 480 Franken sollte Emil K. zahlen. Für einen «Kennenlerntermin», zu dem er nicht erschienen war.

Offensichtlich wandte sich der betagte Witwer an die Partnervermittlung. Er wünscht sich eine Partnerin. Zum Treffen kommt es nicht: Der Mann ist 84 Jahre alt und demenzkrank. Was auch immer er tut: Kurze Zeit später kann er sich nicht mehr daran erinnern.

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Der Partnervermittler reagiert wirsch und stellt Emil K. 480 Franken in Rechnung: für «Fahrspesen» und «Wartezeit». Auch als sich die Enkelin des Seniors einschaltet, beharrt das Büro auf seiner Rechnung. Es schaltet sogar ein Inkassobüro ein. Und das verlangt jetzt sogar 739 Franken.

Kunden müssen Konditionen kennen

Wer im Rahmen von Vertragsverhandlungen Spesen – zum Beispiel für einen nicht wahrgenommenen Termin - geltend machen will, muss den Kunden vorher darüber informieren. Das Gesetz selber kennt keine solchen Entschädigungen.

Zudem: Durch seine Demenzerkrankung ist Emil K. nicht mehr urteilsfähig. Er kann keine gültigen Verträge abschliessen. Auf Anraten von «Kassensturz» schickt die Enkelin dem Inkassobüro ein Arztzeugnis.

«Alles, was Recht ist!»

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Dieses antwortet postwendend: Man akzeptiere das Zeugnis nicht. Grund: es erst nach dem Ausstellen der Rechnung eingereicht worden.

Die Lösung: Das Inkassobüro entschuldigt sich

«Kassensturz» berichtet. Und klärt auf: Massgebend ist nicht das Ausstellungsdatum des Arztzeugnisses, sondern die Frage, ob der Mann zur Zeit der Vertragsverhandlungen urteilsfähig war.

Sein Arzt bestätigt: Herr K. ist seit längerer Zeit nicht mehr urteilsfähig. Nach der Ausstrahlung des Beitrages bekommt Petra O. Post vom Inkassobüro: «Wie vom ˂Kassensturz˃ korrekt festgestellt, hätten wir auf das Arztzeugnis eintreten sollen. (…) Wir bedauern, dass es so weit kommen musste und entschuldigen uns für die entstandenen Umstände.»

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