Die Rechtslage kurz erklärt:
- Laut der Covid-Verordnung vom 28. Oktober 2020 sind Präsenzveranstaltungen an Schulen verboten.
- Ausnahmen gelten für obligatorische Schulen und Berufsschulen und für Unterrichtsaktivitäten, die ein notwendiger Bestandteil eines strukturierten Lehrganges sind und nicht im Fernunterricht vermittelt werden können.
- Vor diesem Hintergrund haben viele private Schulen und Kursanbieter ab Anfang November auf Fernunterricht umstellen müssen.
- Für Teilnehmende solcher Kurse heisst das aber nicht automatisch, dass sie das veränderte Angebot akzeptieren müssen.
- Grundsätzlich gilt: Kann ein Kurs oder ein Seminar nicht wie angekündigt stattfinden, haben Teilnehmende das Recht, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei kleineren Abweichungen können Teilnehmende eine Preisminderung verlangen, bei grösseren Abweichungen können sie vom Vertrag zurücktreten.
- Die Verschiebung des Kurses auf ein anderes Datum gilt als grössere Abweichung. Ebenso, wenn ein als im Präsenzunterricht angebotener Sprachkurs als Onlineseminar durchgeführt werden soll.
- Probleme bei der Durchführung gehören zum Betriebsrisiko des Anbieters. Auch dann, wenn ihn an der Situation keine Schuld trifft.