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Depot auf Mitgliederkarte «Muss mir Klever-Fit mein Depot zurückzahlen?»

Ein Kunde will das Abonnement im Fitnessstudio nicht verlängern. Das Studio weigert sich nun mit fadenscheinigen Begründungen, ihm das Depot auf der Mitgliederkarte zurückzubezahlen. «Espresso» sagt, was gilt.

Die Rechtslage kurz erklärt :

  • Eine Depotzahlung kennen wir vor allem aus dem Mietrecht: Mieterinnen und Mieter müssen meist beim Abschluss des Vertrages ein Depot bezahlen. Das Depot dient der Vermieterin als Sicherstellung, sollte der Mieter nach seinem Auszug noch Miete schuldig sein.
  • Depots gibt es aber nicht nur im Mietrecht: Grössere Arbeitgeber etwa verlangen für die von ihnen zur Verfügung gestellten Uniformen oder Berufskleider ein Depot um sicherzustellen, dass die Kleider am Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden.
  • Auch in manchen Fitness- und Wellnessanlagen müssen Kundinnen und Kunden ein Depot bezahlen: Für die Ausleihe von Badetüchern und Mänteln zum Beispiel oder für ihren Zugangsbadge.

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  • Ein Depot ist eine reine Sicherstellung. Das Geld gehört der Kundin und nicht dem Anbieter. Der hinterlegte Geldbetrag muss zurückbezahlt werden, wenn der Anbieter, die Arbeitgeberin oder der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen kann. Dann verliert das Depot seinen vereinbarten Zweck.
  • Das Fitness-Studio Klever-Fit in St. Gallen weigert sich allerdings, das Depot auf einer Mitgliederkarte zurückzuzahlen. Die Begründung: «Wegen Corona» könne man die Mitgliederkarte nicht zurücknehmen. Aus diesem Grunde könne auch das Depot nicht rückerstattet werden.
  • Ein fadenscheiniges Argument: Rechtlich ist die Sache klar. Wenn der Kunden den Vertrag nicht erneuert und anbietet, seine Karte zurückzugeben, muss ihm das Studio das Depot zurückerstatten.
  • Gegenüber «Espresso» will Klever-Fit keine Stellung nehmen. Der verantwortliche Studioleiter sei im Ausland und nicht erreichbar, lässt eine Mitarbeiterin am Telefon ausrichten.

Espresso, 01.09.22, 08:13 Uhr

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