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Ferienwohnung «Darf die Vermieterin der Ferienwohnung Bedingungen stellen?»

Eine Frau muss die gebuchte Ferienwohnung absagen. Die Vermieterin will ihr die Miete zurück bezahlen. Dazu verlangt sie aber eine Bestätigung der Reiseversicherung, welche belegt, dass die Frau nicht auch noch Geld von der Versicherung kassiert. «Espresso» sagt, ob das zulässig ist.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Wer eine gebuchte Ferienwohnung absagen muss, egal aus welchen Gründen, muss die vereinbarte Miete trotzdem bezahlen. Laut Gesetz gilt: Vertrag ist Vertrag.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten oft eine kundenfreundlichere Regelung: Je früher man absagt, je geringer die zu bezahlenden Kosten. Es gibt sogar Vermieterinnen, bei denen man auch noch kurzfristig annullieren kann - kostenlos.
  • Kann die Vermieterin die Wohnung nach einer Absage anderweitig vermieten, muss der ursprüngliche Mieter nichts bezahlen. Eine bereits geleistete Vorauszahlung kann er zurückverlangen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Reiseversicherungen kommen für Annullierungskosten auf, wenn jemand seine Ferien zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen abbrechen oder sie gar nicht antreten kann. Allerdings sind Reiseversicherungen keine obligatorischen Versicherungen.
  • Kann die Vermieterin die Ferienwohnung nach einer Absage anderweitig belegen, entsteht ihr kein Ausfall und damit kein Schaden. Deshalb werden keine Annullierungskosten fällig, für die eine Reiseversicherung aufkommen müsste.
  • Dass die Vermieterin im Beispiel einer «Espresso»-Hörerin eine Bestätigung der Reiseversicherung verlangt, ist stossend. Denn: Wer der Versicherung einen Schadenfall anmeldet, der gar nicht eingetreten ist, macht sich strafbar.

Espresso, 27.08.2020, 08:13 Uhr

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