Gefahr für kleine Kinder - «Muss der Nachbar sein Biotop einzäunen»?
Die Eltern eines Kleinkindes sind besorgt: Auf dem Nachbargrundstück steht ein Biotop. Einzäunen oder anderswie sichern will es der Nachbar nicht. «Espresso» sagt, welche Rechte die Eltern in dieser Situation haben.
Grundsätzlich sind Eltern für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich. Allerdings sind Betreiber von gefährlichen Anlagen oder Einrichtungen verpflichtet, für bestmögliche Sicherheit zu sorgen.
Ob und in welchem Rahmen Grundeigentümer Pools, Teiche oder Biotope betreiben dürfen und wie sie zu sichern sind, ist kantonal geregelt.
Aber: Auch wenn eine Sicherung gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, müssen Grundeigentümer nach den Regeln des Privatrechts Gewässer auf ihren Grundstücken absichern. Diese Rechtslage hat das Bundesgericht bestätigt.
Im konkreten Fall stürzte ein dreieinhalbjähriges Kind beim Fahrradfahren eine Böschung hinunter in einen Kanal. Weil der Kopf längere Zeit unter Wasser war, trug es eine schwere Hirnschädigung davon.
Ein Eigentümer eines Gewässers habe Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, entschied das Bundesgericht. Dies gelte ganz Besonders bei Schwimmbädern, Teichen oder Biotopen, die kleinere Kinder erfahrungsgemäss stark anziehen.
Daraus folgt: Wer einen Pool, einen Teich oder ein Biotop besitzt, muss das Gewässer so absichern, dass Unfälle bestmöglich vermieden werden können. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann bei einem Unfall für sein Versäumnis haftbar gemacht werden. Einfach eine Warntafel aufzustellen, genügt nicht und befreit auch nicht von der Haftung.
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